Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 31 Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OTA9L8FL25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 01/22 OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2297 01/22 OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 705 2284 01/22 OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2254 01/22 OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 720 2230 01/22 OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 725 2223 01/22 OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2199 01/22 OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2175 01/22 §22 53789*03 OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 01/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 44 oder Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 25 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGU, KAGV, KAGW Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G6L; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G4Z; 7L; G3C; G2C; G3L; G3K; G8C; G4C Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 31 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G6L; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G5K; G3X; G6GT; G4X; 7L; G2C; G3C; F2GC; G4C; G8C; G3K; U1X; F1H; G5L; F2X; G3L Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 7NM; 71C; 26J; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P 26B; 26J; 27B; 27F 235/45R19 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F §22 53789*03 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/50R19 103 11A; 26P inkl. Hybrid; 245/50R19 101 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 104 11A; 26P 12A; 51A; 7MU; 7ON; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725; 26N; 27I 73C; 74A; 74P; 75I 265/45R19 102 11A; 26N; 26P 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/50R19 103 11A; 26P M SERIE; inkl. Hybrid; 245/50R19 101 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 26P 12A; 51A; 7MU; 7ON; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725; 26N; 27I 73C; 74A; 74P; 75I 265/45R19 102 11A; 26N; 26P 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 26B; 27B; 5IE Frontantrieb; Elektro; 225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 27B; 5IE 12A; 51A; 7OO; 71C; 235/45R19 99 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 27B 74A; 74P; 75I; 765; 245/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; DEG 26B; 27B 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 110 225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 26B; 27B Frontantrieb; nicht 100 - 150 225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; Elektro; inkl. Hybrid; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C; 26B; 27B 71K; 721; 725; 73C; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 765; DEG 26B; 27B 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B §22 53789*03 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 27I Adaptive BMW M 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; Fahrwerk; BMW 27I Standard Fahrwerk; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; inkl. Hybrid; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 7MU; 7ON; 27I 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 235/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 27I Heckantrieb; Adaptive 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; BMW M Fahrwerk; 27I BMW Standard Fahrwerk; 255/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; inkl. Hybrid; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 7MU; 7ON; 27I 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 255/35R19 92 GAS; YBA; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGU; KAGV 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 97L Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine; 26J; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 7NM; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/40R19 93 12I; KAGU; KAGV Allradantrieb; §22 53789*03 Heckantrieb; inkl. 235/35R19 91 11A; 12A; 248; 5GG; Hybrid; KAGU; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 12A; 248; 26P; 51A; 7OO; 71C; 71K; 27H; KAGU; KAGV 721; 725; 73C; 74A; 115 - 275 225/40R19 M+S 12I; 52J; KAGU; 74P; 765 KAGV 245/35R19 M+S 11A; 12A; 248; 26P; 27H; 52J; KAGU; KAGV G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93 YAZ; 57E; 572; Allradantrieb; KAGU; KAGV Heckantrieb; inkl. 115 - 275 225/40R19 93 GA4; YBC; YFS; 57E; Hybrid; KAGU; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 AFN; 57E; 676; 12A; 51A; 7OO; 71C; KAGU; KAGV 71K; 721; 725; 73C; 235/40R19 92 57E; 67H; KAGU; 74A; 74P; 76A; 765; KAGV 97K 275 245/35R19 93 YAZ; 57E; 572; 6AG; KAGU; KAGV Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93 XFC; 57E; 672; Allradantrieb; KAGU; KAGV; Heckantrieb; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 GAQ; 57E; KAGU; 12A; 51A; 7OO; 71C; KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C; 255/35R19 96 YBA; 11A; 246; 57E; 74A; 74P; 76A; FKA 6CX; KAGU; KAGV; KAGW G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93Y 11A; 248; 5HA; Allradantrieb; KAGU; KAGV; Heckantrieb; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 96 11A; 248; 5IE 12A; 51A; 7OO; 71C; 245/35R19 95 11A; 248; 5HR; 71K; 721; 725; 73C; KAGU; KAGV; 74A; 74P; 75I KAGW 255/35R19 96 11A; 244; 246; 5IE; KAGU; KAGV; KAGW G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 XFC; YBC; 57E; 672; Allradantrieb; KAGU; KAGV; Heckantrieb; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 GAQ; 57E; KAGU; 12A; 51A; 7OO; 71C; §22 53789*03 KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C; 255/35R19 96 YBA; 11A; 246; 57E; 74A; 74P; 76A; FKA 6CX; KAGU; KAGV; KAGW G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 11A; 248; 5HA; Allradantrieb; KAGU; KAGV; Heckantrieb; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 96 11A; 248 12A; 51A; 7OO; 71C; 245/35R19 95 11A; 248; KAGU; 71K; 721; 725; 73C; KAGV; KAGW 74A; 74P 255/35R19 96 11A; 244; 246; KAGU; KAGV; KAGW Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 93 11A; 248; 5HA; Cabrio; Coupe; inkl. KAGU; KAGV; Hybrid; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 96 11A; 248; 5IE; 12A; 51A; 7OO; 71C; KAGU; KAGV; 71K; 721; 725; 73C; KAGW 74A; 74P 255/35R19 96 11A; 24J; 244; 26P; 5IE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 93 GA4; 57E; 58X; Cabrio; Coupe; inkl. KAGU; KAGV; Hybrid; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 96 GAR; 57E; KAGU; 12A; 51A; 7OO; 71C; KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 225/45R19 96 5IE nicht BMW i4; nicht 235/40R19 96 11A; 248; 5IE BMW i4 M50; 120 - 275 245/40R19 98 11A; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGU; KAGV; 12A; 51A; 7OO; 71C; KAGW 71K; 721; 725; 73C; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 26P; 74A; 74P 5IE; KAGU; KAGV; KAGW 255/40R19 100 11A; 24J; 24M; 26P G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/40R19 98 XFX; YEB; 11A; 24J; nicht BMW i4; nicht 57E; KAGU; KAGV; BMW i4 M50; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 XF0; YED; 11A; 24J; 12A; 51A; 7OO; 71C; 26P; 57E; KAGU; 71K; 721; 725; 73C; KAGV; KAGW 74A; 74P; 76A; FKA §22 53789*03 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 5IE; KAGU nicht 530e/530e 235/40R19 96Y 11A; 26P; 5IE; 67H xDrive; 100 - 294 235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Kombilimousine; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; Allradantrieb; 248; 26P; KAGU; Heckantrieb; KAGV; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 7NN; 71C; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C; 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 74A; 74P; 75I 26N; 27H; 5IE; 58A; KAGU; KAGV; KAGW Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 5IE; KAGU Limousine; 235/40R19 98W 11A; 26P; 67H Allradantrieb; 235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26P; KAGU; 12A; 51A; 7NN; 71C; KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C; 255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 74A; 74P; 75I; FKA 26N; 27H 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H; 5IE; 58A; KAGU; KAGV; KAGW 100 - 390 245/40R19 98 GAA; XFB; 11A; 245; M+S 248; 26P; KAGU; KAGV; KAGW 255/35R19 99 11A; 245; 248; 26B; M+S 26N; 27H 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B; M+S 26N; 27H; 5IE; 58A; KAGU; KAGV; KAGW 390 245/40R19 94W GAA; XFB; 11A; 245; §22 53789*03 26P; 57E; KAGU; KAGV; KAGW 255/40R19 96W 11A; 245; 26B; 26N; 5IE; 57E; 58A; KAGU; KAGV; KAGW G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 235/45R19 99 12A nicht 530e; nicht 245/45R19 98 12T; KAGU; KAGV; 550e xDrive; KAGW Allradantrieb; 255/40R19 100 11A; 12A; 248 Heckantrieb; Hybrid; 255/45R19 100 11A; 12A; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGU; KAGV; 51A; 7OO; 71C; 71K; KAGW 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 765; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 245/45R19 98 GAE; 57E; KAGU; nicht 530e; nicht KAGV; KAGW 550e xDrive; 255/45R19 100 CFN; 57E; KAGU; Allradantrieb; KAGV; KAGW Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 765; 934 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 245/45R19 98 GAE; 57E; KAGU; nicht 530e; nicht KAGV; KAGW 550e xDrive; 255/45R19 100 CFN; 57E; KAGU; Allradantrieb; KAGV; KAGW Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 765; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 235/45R19 99 12A nicht 530e; nicht 245/45R19 98 12T; KAGU; KAGV; 550e xDrive; KAGW Allradantrieb; 255/40R19 100 11A; 12A; 248 Heckantrieb; Hybrid; 255/45R19 100 11A; 12A; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGU; KAGV; 51A; 7OO; 71C; 71K; KAGW 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 765; 934 Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE; 12T; KAGU; Allradantrieb; KAGV Heckantrieb; §22 53789*03 255/40R19 100 12A; 58A; KAGU; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGV 51A; 7MU; 71C; 71K; 255/45R19 100 YA7; 12A; KAGU; 721; 725; 73C; 74A; KAGV 74P; 75I; 98D Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 390 245/45R19 98Y GAE; 57E; KAGU; ab KAGV e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; 255/45R19 100 YA7; 57E; KAGU; Heckantrieb; KAGV Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 7MU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 4CG; 4DA 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 235/45R19 99 12O ab e1*2007/46*0276*10; 245/45R19 12O; 51G; KAGU; Allradantrieb; KAGV Heckantrieb; 245/45R19 98Y 11A; 248; KAGU; Luftfederung; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 100 11A; 248 51A; 7BD; 7MU; 71C; 255/45R19 100 11A; 248; KAGU; 71K; 721; 725; 73C; KAGV 74A; 74P; 75I; 4CG; 430 - 448 245/45R19 M+S 11A; 248; 52J 4DA 245/45R19 M+S 12O; 51G; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J; Gran Coupe; Cabrio; KAGU; KAGV; Coupe; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J; 12A; 51A; 71C; 71K; KAGU; KAGV; 721; 725; 73C; 74A; KAGW 74P; 765; 77E G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 245/40R19 94 GAA; 11A; 26P; 57E; Gran Coupe; Cabrio; KAGU; KAGV; Coupe; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 26P; 57E; 58A; 12A; 51A; 71C; 71K; KAGU; KAGV; 721; 725; 73C; 74A; KAGW 74P; 76A; 765; 77E; 235 - 390 245/40R19 M+S GAA; 11A; 26P; 52J; 97G 57E; KAGU; KAGV; KAGW 255/40R19 M+S 11A; 26P; 52J; 57E; 58A; KAGU; KAGV; KAGW Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit §22 53789*03 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDEN TIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Bet riebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 31 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzus tellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. §22 53789*03 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 31 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürz e und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 53789*03 abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 31 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so §22 53789*03 konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 31 Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebss chlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53789*03 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 31 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 53789*03 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 31 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53789*03 7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet sind, nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 31 AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. CFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53789*03 DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 31 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAS) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 53789*03 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. KAGU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 25 KAGV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 35 KAGW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 44 XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 31 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 53789*03 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse:245/35R19 Hinterachse:275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 31 Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 53789*03 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 31 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein. §22 53789*03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G4C Genehm.Nr.: e1*2018/858*00122*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 225 y = 225 VA 26B x = 275 y = 275 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 275 y = 275 8 VA §22 53789*03 27F x = 285 y = 300 30 HA 27H x = 285 y = 300 8 HA 26J x = 275 y = 275 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: BMW 8ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 20 VA §22 53789*03 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA 26N x = 200 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 225 y = 255 VA 26B x = 275 y = 305 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 275 y = 305 8 VA §22 53789*03 27F x = 270 y = 320 30 HA 27H x = 270 y = 320 8 HA 26J x = 275 y = 305 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G2C Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 250 8 VA §22 53789*03 27F x = 285 y = 300 30 HA 27H x = 285 y = 300 8 HA 26J x = 270 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53789*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26B x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53789*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA §22 53789*03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: U1X Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 320 y = 330 HA 27I x = 270 y = 280 HA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53789*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 320 y = 330 15 HA 27H x = 320 y = 330 8 HA 26J x = 300 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53789*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53789*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 46 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 26B x = 245 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53789*03 26N x = 245 y = 270 8 VA 27F x = 280 y = 330 25 HA 27H x280 y = 330 8 HA 26J x245 y = 270 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.