Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OTA9L8FL25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2297 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 705 2284 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2254 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 720 2230 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 725 2223 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2199 01/22
§22 53789*04
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2175 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 01/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 44 oder
Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGU, KAGV, KAGW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 209; 210 K; 171; 208; 203; 170; 202; 203 CL; 209; 203 K; H0;
210
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2CS; R2CGLC; R2CW; R2ES; 221; R2CW; 204 X; 204
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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AMG; 212; R2CS; R2CGLC; 204; 230; 204 K; 204 K AMG; R1ECLS;
R2EW; 212; 204 K; 172; 222; 204; R2ES; R1ECLS; 221; F2A; 231;
R1EC; 204 X; R2EW; R2CS; 245G AMG; 218; 245G; R2CGLC; 230
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211; 211K
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 219
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
§22 53789*04
Typ : 219
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209;
210; 210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 211; 211K;
218; 219; 230; 231; 245G; 245G AMG
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; R2ES;
R2EW; 204 X; 212; 221; 222
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 7AC; 71C;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26P; 27B; 27H 74A; 74P; 77E; 4B8
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 71C;
26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 74A; 74P; 77E; 4B8
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Offroad-
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk;
§22 53789*04
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 71C;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27B; 27F 74A; 74P; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24M; 241; 246; AMG A35;
26B; 26J; 27H; 27I Kombilimousine;
245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb;
255/30R19 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Offroad-
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 7BU;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26B; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 73C; 74A; 74P; 77E;
§22 53789*04
247; 26B; 26J; 27B; 4B8
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 7AC; 7BU;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26P; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 77E;
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 4B8
52J
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 24J; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L;
22B; 24C; KAGU
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 5 von 62
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24C; 26B; nicht All-Terrain;
26J; 57E; 58X; nicht C 300 e; nicht
KAGU; KAGV; C 300 de; nicht C 300
KAGW
235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; de 4MATIC;
26J; 57E; 67H; Kombilimousine;
KAGU; KAGV; Allradantrieb;
KAGW
255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb;
26J; 57E; 58G; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGU; KAGV; 12A; 51A; 7PI; 7PL;
KAGW
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
FKA
R2CS e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/45R19 96 11A; 24J; 24M; 26B; All-Terrain;
26N; 27H; 5IE Allradantrieb;
235/40R19 96 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 5IE 12A; 51A; 7PI; 7PL;
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26J; 27H 73C; 74A; 74P
255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 26B;
§22 53789*04
26J; 27F
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht All-Terrain;
27F; 5IE; 57F nicht C 300 e; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
FKA
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24C; 26B; nicht C 300 e; nicht
26J; 57E; 58X; C 300 e 4MATIC; nicht
KAGU; KAGV; C 400 e 4MATIC; nicht
KAGW
235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; C 300 de; nicht C 300
26J; 57E; 67H; de 4MATIC; Limousine;
KAGU; KAGV; Allradantrieb;
KAGW
255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb;
26J; 57E; 58G; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGU; KAGV; 12A; 51A; 7PI; 7PL;
KAGW
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 6 von 62
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; nicht
27F; 57F C 300 e 4MATIC; nicht
C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
FKA
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L;
22B; 24C; KAGU
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb;
21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 53789*04
74P
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 32 AMG; Nur C
21M; 22B; 22L; 24J; 30 CDI AMG;
24M; 53S; 54A; 68X Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur 4-MATIC;
21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A;
21M; 22B; 22L; 24J; 74P
24M; 54A
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 21L; Nicht C 30 CDI AMG;
21M; 22B; 22L; 24J; Nur bis
24M; 54A; 68X e1*98/14*0159*18;
75 - 160 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb;
21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54A; 68X 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A;
21M; 22B; 22L; 24J; 74P
24M; 54A; 68X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 7 von 62
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 30 CDI AMG; Nur
21M; 22B; 22L; 24J; bis e1*98/14*0159*18;
24M; 54A; 68X Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb;
21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A;
21M; 22B; 22L; 24J; 74P
24M; 54A; 68X
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 32 AMG; Nur C
21M; 22B; 22L; 24J; 30 CDI AMG;
24M; 53S; 54A; 68X Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21L; 21M; Nur 4-MATIC;
21N; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53789*04
24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71C; 71K;
125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 21M; 721; 725; 73C; 74A;
21N; 22B; 22L; 24J; 74P
24M; 53S; 54A; 68X
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; Cabrio;
5HA; KAGU; KAGV; Kombilimousine; Coupe;
KAGW Limousine;
245/35R19 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F; Heckantrieb; nur
5HR; KAGU; KAGV; Hybrid;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 99Y 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7FG;
26J; 27B; 27F; 7PH; 71C; 71K; 721;
KAGU; KAGV; 725; 73C; 74A; 74P;
KAGW
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 245/35R19 M+S 11A; 24J; 26B; 26N; C63 AMG; ab
204 AMG e1*2001/116*0464*.. 57E; KAGW e1*2001/116*0457*25;
204 K e1*2001/116*0457*.. 245/35R19 93 GB2; 11A; 24J; 26B; AMG C 63;
204 K e1*2001/116*0463*.. 26N; 57E; 97H; Kombilimousine;
KAGW
AMG 255/35R19 M+S 11A; 24J; 26B; 26J; Limousine;
57E; KAGW Heckantrieb;
255/35R19 96 11A; 24J; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E; 6B5; 97H; 12A; 51A; 7AC; 7FG;
KAGW
7HC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76A; 77E; 864; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; nur
57E; 672; KAGU; Fzg.-Breite 1839mm;
KAGV; KAGW Allradantrieb; nicht
235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; Hybrid;
57E; 67H; KAGU; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGV; KAGW 12A; 51A; 7AC; 7BU;
245/35R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; 7PH; 71C; 71K; 721;
57E; 68R; KAGU; 725; 73C; 74A; 74P;
KAGV; KAGW 76A; 77E; 4B8
§22 53789*04
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; Kombilimousine;
KAGU; KAGV; Limousine;
KAGW Allradantrieb;
245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nicht
26B; 26J; 27B; 27F; Hybrid;
KAGU; KAGV; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGW 12A; 51A; 7AC; 7FG;
255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; 7PH; 71C; 71K; 721;
26J; 27B; 27F; 725; 73C; 74A; 74P;
KAGU; KAGV; 77E; 4B8
KAGW
Verkaufsbezeichnung: CLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21T; 22I; Ab e1*98/14*0159*19;
22M; 24J; 54A; Heckantrieb;
KAGU
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 9 von 62
Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; Nur CLK 500; Nur CLK
5ET; 57E; 68X; 55 AMG; Cabrio;
KAGU Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE; Cabrio; Coupe;
KAGU 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; 12A; 51A; 7AB; 71C;
5ET 71K; 721; 725; 73C;
235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 24J 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGU; KAGV 12A; 51A; 7OM; 71C;
255/40R19 96 11A; 26N; 26P; 57E; 71K; 721; 725; 73C;
68G; KAGU; KAGV 74A; 74P; 76A
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 98 11A; 26P; KAGU; 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S KAGV 12A; 51A; 7OM; 71C;
255/35R19 96 11A; 26N; 26P 71K; 721; 725; 73C;
§22 53789*04
M+S
180 - 270 255/40R19 100 11A; 26N; 26P; 74A; 74P
M+S KAGU; KAGV
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J; nicht AMG Sportpaket;
KAGU; KAGV; Coupe; 4-türig;
KAGW Allradantrieb;
120 - 300 255/30R19 91Y YDS; 11A; 21B; 22I; Heckantrieb;
260; 5GG; KAGU; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGV 12A; 51A; 7AC; 71C;
255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 260; 71K; 721; 725; 73C;
6CX; KAGU; KAGV; 74A; 74P; 4B8
KAGW
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J; nicht AMG Sportpaket;
KAGU; KAGV; Kombilimousine;
KAGW Allradantrieb;
120 - 300 255/35R19 96W 11A; 245; 26B; 26N; Heckantrieb;
27I; 6CX; KAGU; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGV; KAGW 12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 255/35R19 96 57E; 675; KAGU 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 7AA;
7NX; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76A; 4DI
219 e1*2001/116*0295*.. 378 245/35R19 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AA; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Z; 4DI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 10 von 62
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 24J; Coupé; Cabrio;
24M; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb;
27P; KAGU; KAGV; Heckantrieb;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 235/45R19 99 57E; 58I; KAGU; nicht E 300 e; nicht
KAGV E 300 e 4MATIC; nicht
245/45R19 102 57E; 6BL; KAGU; E 300 de; nicht E 300
KAGV; KAGW de 4MATIC; nicht E
255/45R19 100 GAO; 57E; KAGU; 350 e; nicht E 350 e
KAGV; KAGW 4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 765
R2ES e1*2018/858*00214*.. 120 - 280 235/45R19 99 11A; 26P; 57E; 58I; nicht E 300 e; nicht
KAGU; KAGV; E 300 e 4MATIC; nicht
§22 53789*04
KAGW E 300 de; nicht E 300
245/45R19 98 GAE; 11A; 26P; 57E; de 4MATIC; nicht E
KAGU; KAGV; 350 e; nicht E 350 e
KAGW 4MATIC; nicht E 400 e
255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N; 4MATIC; nicht All-
57E; 58A; KAGU; Terrain;
KAGV; KAGW Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 765
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 235/45R19 99 5JK; KAGU; KAGV nicht E 300 e; nicht
E 300 e 4MATIC; nicht
245/45R19 102 KAGU; KAGV; E 300 de; nicht E 300
KAGW de 4MATIC; nicht E
255/45R19 100 KAGU; KAGV; 350 e; nicht E 350 e
KAGW 4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 11 von 62
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 120 - 280 235/45R19 99 11A; 26P; 5JK; nicht E 300 e; nicht
KAGU; KAGV; E 300 e 4MATIC; nicht
KAGW E 300 de; nicht E 300
245/45R19 102 11A; 248; 26P; de 4MATIC; nicht E
KAGU; KAGV; 350 e; nicht E 350 e
KAGW 4MATIC; nicht E 400 e
255/40R19 100 11A; 24J; 24M; 26B; 4MATIC; nicht All-
26N; KAGU; KAGV; Terrain;
KAGW Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 765
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 235/45R19 99 11A; 26P; KAGU; nicht E 300 e; nicht
KAGV; KAGW E 300 e 4MATIC; nicht
245/45R19 102 11A; 248; 26P; E 300 de; nicht E 300
KAGU; KAGV; de 4MATIC; nicht E
KAGW 350 e; nicht E 350 e
255/40R19 100 11A; 24J; 24M; 26B; 4MATIC; nicht E 400 e
26N; KAGU; KAGV; 4MATIC; Allradantrieb;
KAGW Heckantrieb; Hybrid;
§22 53789*04
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
765
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 235/45R19 99 11A; 26P; 57E; 58I; nicht E 300 e; nicht
KAGU; KAGV; E 300 e 4MATIC; nicht
KAGW E 300 de; nicht E 300
245/45R19 98 GAE; 11A; 26P; 57E; de 4MATIC; nicht E
KAGU; KAGV; 350 e; nicht E 350 e
KAGW 4MATIC; nicht E 400 e
255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N; 4MATIC; Allradantrieb;
57E; 58A; KAGU; Heckantrieb; Hybrid;
KAGV; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
765
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte
235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 12 von 62
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; KAGU; nicht für gepanzerte
KAGV Fz; Heckantrieb;
55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGU; KAGV 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87 11A; 21B; 57E; 68X; Heckantrieb;
KAGU; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K;
68X; KAGU; KAGV 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X; Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. KAGV 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 7AA; 7EC;
24M; KAGV 7NX; 71C; 71K; 721;
75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X; 725; 73C; 74A; 74P
KAGV
75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; KAGV
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53789*04
24M 12K; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DI
211 e1*2001/116*0183*.., 350 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 57E; Nur E 55 AMG;
e1*98/14*0183*.. 68R; KAGV Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7EC;
7NX; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb;
68R; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 350 245/35R19 89Y 11A; 21B; 24J; 57E; Nur E 55 AMG;
68R; KAGV Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
4DI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 11A; 24J; 26B; Baureihe W213;
26J; 57E; KAGU; E300de;
KAGV; KAGW E300e; nur Limousine
Frontantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 24J; Baureihe W213; nicht
24M; 26B; 26J; 27H; E300de; Allradantrieb;
27P; KAGU; KAGV; Heckantrieb;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4B8
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 235/55R19 101 KAGU; KAGV nicht GLC 300 e
245/50R19 101 11A; 24M; 245; 26P; 4MATIC; nicht GLC 300
§22 53789*04
27I de 4MATIC; nicht GLC
255/50R19 103 11A; 24J; 24M; 26P; 350 e 4MATIC; nicht
27I; KAGU; KAGV GLC 400 e 4MATIC;
265/45R19 102 11A; 24M; 26P; 27I Kombilimousine;
265/50R19 106 11A; 24J; 24M; 26B; Schräghecklimousine;
27B; KAGU; KAGV mit
275/45R19 104 11A; 24J; 24M; 26P; Radhausverbreiterung
27I (Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
765; 934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 14 von 62
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/50R19 103 YCU; 11A; 24M; 27I; nicht GLC 300 e
57F 4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 765; 934; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 235/55R19 101 YCU; YC0; 57E; nicht GLC 300 e
KAGU; KAGV 4MATIC; nicht GLC 300
255/50R19 103 YBM; 11A; 24J; 26P; de 4MATIC; nicht GLC
57E; KAGU; KAGV 350 e 4MATIC; nicht
265/50R19 106 GCG; 11A; 24J; 26B; GLC 400 e 4MATIC;
§22 53789*04
57E; KAGU; KAGV Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
765; 930; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 235/55R19 101 KAGU; KAGV nicht GLC 300 e
245/50R19 101 11A; 24M; 245; 26P 4MATIC; nicht GLC 300
255/50R19 103 11A; 24J; 24M; 26P; de 4MATIC; nicht GLC
KAGU; KAGV 350 e 4MATIC; nicht
265/45R19 102 11A; 24M; 26P GLC 400 e 4MATIC;
265/50R19 106 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine;
KAGU; KAGV Schräghecklimousine;
275/45R19 104 11A; 24J; 24M; 26P mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
765; 930
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 15 von 62
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/50R19 103 YCU; 11A; 24M; 57F nicht GLC 300 e
4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 765; 930; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 235/55R19 101 YCU; YC0; 57E; nicht GLC 300 e
KAGU; KAGV 4MATIC; nicht GLC 300
255/50R19 103 YBM; 11A; 24J; 26P; de 4MATIC; nicht GLC
57E; KAGU; KAGV 350 e 4MATIC; nicht
265/50R19 106 GCG; 11A; 24J; 26B; GLC 400 e 4MATIC;
§22 53789*04
57E; KAGU; KAGV Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
765; 934; FKA
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/50R19 99 11A; 245 GLC Coupé;
235/55R19 101 YBJ; 11A; 245 Allradantrieb;
245/50R19 101 YBL; 11A; 24J Heckantrieb;
245/55R19 103 YBK; 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 245 12A; 51A; 7AC; 7PH;
255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 241; 71C; 71K; 721; 725;
246; 26P; KAGU 73C; 74A; 74P; 75I;
275/45R19 104 YBL; 11A; 24J; 26P 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 16 von 62
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 145 235/55R19 105 11A; 24J EQC-Klasse;
245/50R19 105 11A; 24J Allradantrieb;
255/50R19 103 11A; 24M; 242; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
4B8
204 X e1*2001/116*0480*.. 145 235/55R19 101 YBJ; YC0; 11A; 24J; EQC-Klasse;
57E Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
FKA; 4B8
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/55R19 101 11A; 24J; 248 GLC-Klasse;
245/50R19 101 11A; 24J; 248 Kombilimousine;
245/55R19 103 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 26P Heckantrieb;
275/45R19 104 11A; 24C; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
§22 53789*04
4B8
204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 235/55R19 101 YBJ; YC0; 11A; 24J; AMG GLC 43; AMG
57E; KAGU GLC
43 4MATIC; Coupe;
SUV;
255/50R19 103 YBM; 11A; 24C; 26P; Allradantrieb;
57E; KAGU 10B; 11B; 11G; 11H;
265/50R19 106 XF5; 11A; 24C; 26P; 12A; 51A; 7AC; 7PH;
57E; KAGU 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
97G; 4B8
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;
22I; 24C; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 17 von 62
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/45R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J; ab Mj.2014 (Baureihe
KAGU; KAGV 217); Coupe;
255/45R19 100 GAO; 11A; 24J; 26P; Allradantrieb;
57E; KAGU; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7AC;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 102 GAE; 11A; 24J; 26P; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. KAGU; KAGV; 222); nicht AMG Sport-
KAGW Paket; Limousine;
255/40R19 100 11A; 241; 246; 26N; Allradantrieb;
26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 7AA;
7AC; 7PH; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 102 GAE; 57E; KAGU; ab Mj.2014 (Baureihe
KAGV; KAGW 217); Cabrio; Coupe;
255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P; Allradantrieb;
57E; KAGU; KAGV; Heckantrieb;
§22 53789*04
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7AC;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76A; 4B8
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A;
22B; 24C; 24M 74P
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24N; 54A; 12A; 51A; 71C; 71K;
KAGU; KAGV 721; 725; 73C; 74A;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22L; 74P; FKA; 4DM
24C; 24N; 54A; 6C3;
KAGU
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M;
57F; 671; 673
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; 270; KAGU; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGV 12A; 51A; 7AC; 71C;
235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
261; 270; 6C3; 74A; 74P; FKA; 4B8
KAGU; KAGV
255/30R19 91 11A; 22L; 248; 271;
57F; 673
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 YDE; 11A; 26P; ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. KAGU; KAGV; Cabrio; Heckantrieb;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
225 - 320 255/30R19 91 YDS; 11A; 26P; 12A; 51A; 7AC; 7EE;
KAGU; KAGV; 7ES; 7FR; 71C; 71K;
KAGW 721; 725; 73C; 74A;
255/35R19 92 GAU; 11A; 26P; 6CX; 74P; 4B8
KAGU; KAGV;
KAGW
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/35R19 93 11A; 24J; 57E; 572; bis e1*98/14*0169*18;
KAGU; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53789*04
12A; 51A; 530; 7AA;
7AC; 7OA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76A; 4B8; 4DI
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/35R19 92 11A; 24J; 57E; 675; SL 55 AMG; SL 600;
KAGU; KAGV nur bis
e1*98/14*0169*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 7AA;
7AC; 7OA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76A; 4B8; 4DI
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
§22 53789*04
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 53789*04
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüst zustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radm itte und 50 Grad
§22 53789*04
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53789*04
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§22 53789*04
berücksichtigen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderac hse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
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tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 53789*04
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bz w. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen
Achslast von 1380kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
§22 53789*04
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 53789*04
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
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6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 53789*04
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 255/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
§22 53789*04
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignet es Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auc h original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mi t Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 ( nur e1*2001/116*0431*..,e1*2001/116*0457*..,e1*2001/116*0463*..) (nur wenn
auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 53789*04
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7P0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 84 13 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
"Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer s ein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
§22 53789*04
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAO) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/50R19
§22 53789*04
Hinterachse: 295/45R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAGU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 25
KAGV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 35
KAGW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 44
XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/50R19
Hinterachse: 295/45R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
§22 53789*04
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mit zuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 53789*04
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mit zuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 305/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 245/35R19.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R19
Hinterachse: 255/30R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53789*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53789*04
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 38 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53789*04
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 41 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 150 y = 380 9 HA
27F x = 150 y = 380 12 HA
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 44 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 360 y = 350 HA
27I x = 310 y = 300 HA
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
26N x = 280 y = 280 3 VA
26J x = 280 y = 280 6 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 45 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 47 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 48 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 49 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 340 VA
26P x = 280 y = 290 VA
27B x = 255 y = 270 HA
27I x = 205 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 340 30 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
27F x = 255 y = 270 30 HA
27H x = 255 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 50 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53789*04
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 51 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53789*04
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 52 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 310 VA
26P x = 265 y = 260 VA
27B x = 325 y = 315 HA
27I x = 275 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 310 20 VA
26N x = 315 y = 310 8 VA
27F x = 325 y = 315 25 HA
27H x = 325 y = 315 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 53 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
§22 53789*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 54 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 260 VA
26B x = 250 y = 310 VA
27I x = 285 y = 300 HA
27B x = 335 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 310 8 VA
26J x = 250 y = 310 10 VA
27H x = 335 y = 350 8 HA
27F x = 335 y = 350 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 55 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 53789*04
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 56 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 57 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2ES
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 58 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2EW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 59 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 60 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 285 VA
26P x = 220 y = 235 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 285 30 VA
§22 53789*04
26N x = 270 y = 285 8 VA
27F x = 285 y = 325 25 HA
27H x = 285 y = 325 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 61 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 50 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 62 von 62
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.