Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 41 SKODA Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OTA9L8FL45D571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 750 2144 01/22 OTA9L8KA45D571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2284 01/22 OTA9L8KA45D571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 735 2193 01/22 OTA9L8KA45D571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 750 2144 01/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53789*03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGV Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; NY; 1Z; 5E 140 Nm für Typ : NS; NU; 3T Verkaufsbezeichnung: ENYAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NY e8*2007/46*0416*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F ENYAQ 60; ENYAQ 50; 265/45R19 102 YCX; 12Q; 57F Heckantrieb; 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 77E; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 41 SKODA Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: KAROQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NU e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 248 inkl. SCOUT; 225/45R19 92 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R19 92 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 235/45R19 99 Allradantrieb; 245/45R19 98 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88 11A; 22L; 22Q; 24J; nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FE Kombi; Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; Frontantrieb; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; §22 53789*03 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; Limousine; e11*2007/46*0012*.. 5FE; KAGV Frontantrieb; 55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE; KAGV 12A; 51A; 573; 71C; 235/35R19 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 71K; 721; 725; 73C; 24M; KAGV 74A; 74P; 77E 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 11A; 22L; 22Q; 24J Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 235/35R19 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 5EG ab e11*2007/46*0244*.., 225/35R19 88Y 5FE e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. ab e11*2007/46*0244*01; nicht Octavia Scout; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 41 SKODA Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/35R19 88 5FE inkl. Octavia Scout; 225/40R19 93 11A; 26P inkl. Octavia RS; 235/35R19 91 11A; 26P; 5GG Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93 inkl. Superb Scout; e8*2007/46*0317*.. ab e11*2001/116*0326*32; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53789*03 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 41 SKODA Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 53789*03 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Fronts chürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 41 SKODA Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse §22 53789*03 montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 41 SKODA Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. KAGV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 35 YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 §22 53789*03 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 265/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatis chem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0120-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789 ANLAGE: 41 SKODA Radtyp: OTA9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NX Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 270 HA 27I x = 230 y = 220 HA 26B x = 300 y = 240 VA 26P x = 250 y = 190 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53789*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F y = 280 y = 270 10 HA 27H y = 280 y = 270 8 HA 26J x = 300 y = 240 20 VA 26N x = 300 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.