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							               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                               Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.09.2022
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                               Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 28
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OTA1M8FL28A666          PCD112 ET28            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      750      2330    09/21
               OTA1M8KA28A666          PCD112 ET28            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      750      2330    09/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53786*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vordera chse          zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OTA1P KBA: 53787 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
               Radtyp: OTA1P KBA: 53787 Lochkreis: 5x112 ET:                    28 oder
               Radtyp: OTA1P KBA: 53787 Lochkreis: 5x112 ET:                    40


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAMS, KAMT, KAMU
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW M8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                F8CM         e1*2007/46*2019*.. 441 - 460 275/30R21 98             YCI; 57E; KAMS            Cabrio; Coupe;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7ON; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P; 76A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW M8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F8CM         e1*2007/46*2019*.. 441 - 460 275/30R21 98         YCI; 57E; KAMS            Mit Fzg.-Breite
                                                                                                        1943mm; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ON; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 245/30R21 91          11A; 21J; 22B; 22F;       BMW X2 (F39);
                                                                              24C; 244; 247; 5GG        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/30R21 93      11A; 21J; 22B; 22F;       12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                              24C; 244; 247             71K; 721; 725; 73C;
                                                            265/30R21 96      11A; 21J; 22B; 22F;       74A; 74P
                                                                              24C; 24D
               G4X           e1*2007/46*1881*..   240 - 265 245/40R21 100     57E; 6AQ; KAMS;           M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                                              KAMT; KAMU                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/40R21 102     11A; 26P; 57E; 6AR;       12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                              KAMS; KAMT; KAMU          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A
               G4X           e1*2007/46*1881*..   120 - 210 245/40R21 100     57E; 6AQ; KAMS;           inkl. Hybrid;
                                                                              KAMT; KAMU                10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53786*01




                                                            255/40R21 102     11A; 26P; 57E; 6AR;       12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                              KAMS; KAMT; KAMU          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 245/40R21 100        YBP; 11A; 248; 5KA;       Allradantrieb;
                                                                              KAMT; KAMU                Heckantrieb; inkl.
                                                            255/40R21 102     YBQ; 11A; 245; 248;       Hybrid;
                                                                              26P; 27I; 5JK; KAMU       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R21 101     YDC; 11A; 245; 248;       12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                              26P; 27I; KAMT;           71C; 71K; 721; 725;
                                                                              KAMU                      73C; 74A; 74P; 75I
               G3X           e1*2007/46*1797*..   240 - 265 245/40R21 100     YBP; 11A; 248; KAMT;      Allradantrieb; inkl.
                                                                              KAMU                      Hybrid;
                                                            255/40R21 102     YBQ; 11A; 245; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P; 27I; KAMU            12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                            265/35R21 101     YDC; 11A; 245; 248;       71C; 71K; 721; 725;
                                                                              26P; 27I; KAMT;           73C; 74A; 74P; 75I
                                                                              KAMU
               G3X           e1*2007/46*1797*..   240 - 265 265/35R21 101     YDC; 11A; 22I; 248;       Allradantrieb; inkl.
                                                                              57F                       Hybrid;
                                                            275/35R21 99      YBP; 11A; 244; 27B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              57F                       12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                        76B; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/35R21 101        YDC; 11A; 248; 27I;       Allradantrieb;
                                                                              57F                       Heckantrieb; inkl.
                                                            275/35R21 103     YBP; 11A; 244; 27B;       Hybrid;
                                                                              57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                        76B; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 255/30R21 93W YAK; 11A; 245; 26B;              nicht 530e/530e
                                                                       26N; 5HA; 57E; 6A5;              xDrive;
                                                                       KAMS; KAMT; KAMU                 Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I
               G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 390 255/30R21 93W YAK; 11A; 245; 26B;           Limousine;
                                                                          26N; 5AK; 57E; 6A5;           Allradantrieb;
§22 53786*01




                                                                          KAMS; KAMT; KAMU              Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               G6GT         e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/35R21 96W GAG; 57E; KAMS;                  Allradantrieb;
                                                                       KAMT; KAMU                       Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MU; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76A; 98D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 255/30R21 93         11A; 26P; 57E; 6BK;       Gran Coupe; Cabrio;
                                                                              KAMS; KAMT; KAMU          Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76A; 77E; 97G




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     2er Reihe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               U2AT         e1*2018/858*00117*.. 100 - 150 255/30R21 93        11A; 24C; 24D; 26B;       Frontantrieb;
                                                                               26J; 27F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 83P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 53786*01




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 53786*01




                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
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               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achs weise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53786*01




               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5AK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 650kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R21
                                    Hinterachse:                          295/25R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
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                                                                                                                   Seite: 7 von 16
               6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/40R21
                                    Hinterachse:                        275/35R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/40R21
                                    Hinterachse:                        285/35R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R21
                                    Hinterachse:                          295/25R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
§22 53786*01




                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete S chaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 16
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 53786*01




                    werden.
               7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19"-Bremsanlage ausgerüstet
                    sind, nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R21
                    Hinterachse: 275/30R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KAMS) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OTA1P KBA: 53787 Lochkreis 5x112 ET: 28




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               KAMT) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OTA1P KBA: 53787 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KAMU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OTA1P KBA: 53787 Lochkreis 5x112 ET: 40
               YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/30R21
                                   Hinterachse:                         275/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R21
                                   Hinterachse:                          275/35R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 53786*01




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R21
                                   Hinterachse:                          285/35R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/30R21
                                   Hinterachse:                         285/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                 Vorderachse:                           265/35R21
                                 Hinterachse:                           265/35R21.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53786*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     U2AT
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00117*..
                      Handelsbez.:     2er Reihe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 250                  VA
                            26P                     x = 195              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 270        y = 315             8                HA
§22 53786*01




                            27F                  x = 270        y = 315            30                HA
                            26J                  x = 245        y = 250            25                VA
                            26N                  x = 245        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G8C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1906*..
                      Handelsbez.:     BMW 8ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
§22 53786*01




                            27F                  x = 250        y = 350            20                HA
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 300            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5K
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 230              y = 300                  HA
                            27I                     x = 180              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53786*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                   x230          y = 300            30                HA
                            27H                  x = 230        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 230              y = 300                  HA
                            27I                     x = 180              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53786*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                   x230          y = 300            30                HA
                            27H                  x = 230        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G3X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
§22 53786*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786
               ANLAGE: 19 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G4X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1881*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53786*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.