Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OTA1M8FL28A666 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2330 09/21 OTA1M8KA28A666 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2330 09/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53786*02 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: OTA1P KBA: 53787 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder Radtyp: OTA1P KBA: 53787 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder Radtyp: OTA1P KBA: 53787 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: OTA1P KBA: 53787 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAMS, KAMT, KAMU, KAMV Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R2CGLC Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC; (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ECLS; 204 X; R2CGLC; 221; 212; 222 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC; (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R2CGLC; 212; 221; 222; 204 X; 245G AMG; 245G Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : R1ECLS; R2CGLC 160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes 26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 255/35R21 98 11A; 242; 244; 245; GLA; nicht Offroad- 247; 26B; 26J; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik- §22 53786*02 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26P; 27B; 27H Anzugsmoment 160 Nm; nicht 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27B; Anzugsmoment 27F 160 Nm; nicht 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes 26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 255/35R21 98 11A; 242; 244; 245; GLA; nicht Offroad- §22 53786*02 247; 26B; 26J; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26P; 27B; 27H Anzugsmoment 160 Nm; nicht 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27B; Anzugsmoment 27F 160 Nm; nicht 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 255/30R21 93 11A; 26N; 57E; 6A5; 10B; 11B; 11G; 11H; KAMS; KAMT 12A; 51A; 7OM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A §22 53786*02 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/30R21 91Y YAU; 11A; 24J; 26B; erhöhtes 26J; 5GG; 57E; KAMS; Anzugsmoment KAMT; KAMU; KAMV 170 Nm; Coupé; Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 255/30R21 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA; 57E; 6BK; KAMS; 12A; 51A; 7MT; 71C; KAMT; KAMU 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76A; 83A R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 24M; 26B; erhöhtes 26J; 27F; 27H; 6BK; Anzugsmoment KAMS; KAMT; KAMU 170 Nm; Coupé; Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 83A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 24M; 26B; erhöhtes 26J; 27F; 27H; 5HA; Anzugsmoment 6BK; KAMS; KAMT; 170 Nm; Baureihe KAMU W213; nicht E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 245/30R21 91Y YAU; 11A; 24J; 26B; erhöhtes 26J; 57E; KAMS; Anzugsmoment KAMT; KAMU; KAMV 170 Nm; Baureihe W213; nicht E300de; Allradantrieb; 110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb; 5HA; 57E; 6BK; KAMS; 10B; 11B; 11G; 11H; KAMT; KAMU 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; §22 53786*02 73C; 74A; 74P; 740; 76A; 4B8 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 275/35R21 99 YBP; 11A; 24M; 27I; nicht GLC 300 e 57F 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 245/40R21 100 YBP; 57E; KAMS; nicht GLC 300 e KAMT 4MATIC; nicht GLC 300 255/40R21 102 YBQ; 57E; KAMS; de 4MATIC; nicht GLC KAMT 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 245/40R21 100 KAMS; KAMT nicht GLC 300 e 255/40R21 102 KAMS; KAMT 4MATIC; nicht GLC 300 275/35R21 99 11A; 24J; 24M; 26P; de 4MATIC; nicht GLC 27I 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; §22 53786*02 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R21 102 11A; 24J; 248 170 Nm; GLC-Klasse; 275/35R21 99 11A; 24C; 248 Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 4B8 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 255/40R21 102 XFY; 11A; 24J; 57E; erhöhtes KAMS Anzugsmoment 170 Nm; AMG GLC 43; AMG GLC 43 4MATIC; Coupe; SUV; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76A; 97G; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 YBP erhöhtes Anzugsmoment 255/40R21 102 YBQ; 11A; 245; KAMS 170 Nm; GLC Coupé; Allradantrieb; 275/35R21 99 YBP; 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 4B8 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y 11A; 21R; 22M; 241; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. 246; 26N; KAMS; Anzugsmoment KAMT; KAMU 170 Nm; ab Mj.2013 (Baureihe 222); nicht AMG Sport-Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53786*02 12A; 51A; 6AA; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 4B8 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 11A; 241; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. 246; 26N; 26P; 57E; Anzugsmoment KAMS; KAMT; KAMU 170 Nm; ab Mj.2013 (Baureihe 222); nicht AMG Sport-Paket; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76A; 4B8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten §22 53786*02 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch §22 53786*02 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53786*02 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R21 Hinterachse: 295/25R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengröß en an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R21 Hinterachse: 295/25R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. §22 53786*02 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53786*02 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kont rollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontroll system verwendet werden. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. KAMS) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OTA1P KBA: 53787 Lochkreis 5x112 ET: 28 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 KAMT) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OTA1P KBA: 53787 Lochkreis 5x112 ET: 35 KAMU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OTA1P KBA: 53787 Lochkreis 5x112 ET: 40 KAMV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OTA1P KBA: 53787 Lochkreis 5x112 ET: 45 XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es is t eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 295/30R21 §22 53786*02 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R21 Hinterachse: 275/25R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53786*02 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53786*02 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 300 HA 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53786*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 26J x = 250 y = 280 25 VA 26N x = 250 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 300 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53786*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 100 y = 330 HA 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53786*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 150 y = 380 9 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53786*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53786*02 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53786 ANLAGE: 18 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 225 y = 245 HA 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53786*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 275 y = 295 8 HA 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.