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							               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                       Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.09.2022
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               OTA9N8FL25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2144    01/22
               OTA9N8KA25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        705      2284    01/22
               OTA9N8KA25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        740      2175    01/22
               OTA9N8KA25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2144    01/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53791*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET:                    25 oder
               Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET:                    45 oder
               Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET:                    35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAG0, KAGY, KAGZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1; 8V
                                                            140 Nm für Typ : F3; GA; GY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 257 275/30R19 96           11A; 22F; 24D; 57F;     Limousine u. Kombi;
                                                                                68R; KAGY; KAGZ;        Front- u.
                                                                                KAG0                    Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                                        4BF
               4F            e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R19            11A;   21B; 22B; 24C;   Nur Allroad Quattro;
                                                                                24D;   51G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R19 94        11A;   21B; 22B; 24C;   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            255/35R19 96        11A;   21B; 22B; 24C;   74A; 74P; 77E; 4BF
                                                                                24D
                                                            255/40R19 96        11A;   21B; 22B; 24C;
                                                                                24D;   54A
                                                  155 - 257 245/35R19 93Y       11A;   21B; 22B; 24C;
                                                                                24D;   5HA
               4F            e1*2001/116*0254*.. 320        265/35R19           11A;   21B; 22F; 22Q;   Nur AUDI S6;
                                                                                24C;   24D; 51G         Allradantrieb;
                                                                                                        Limousine u. Kombi;
§22 53791*01




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 235/35R19 87Y          11A; 24C; 244; 247;     Cabrio; Limousine;
                                                                                26B; 26J; 27F           Allradantrieb;
                                                  77 - 228 245/35R19 89         11A; 24C; 24D; 26B;     Frontantrieb;
                                                                                26J; 27F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/30R19 91        11A; 24C; 24D; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26J; 27F                721; 725; 73C; 74A;
                                                  206 - 228 235/35R19 91        11A; 24C; 244; 247;     74P; 77E
                                                                                26B; 26J; 27F




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 235/35R19 91     11A; 24C; 243; 248; A3 Sportback; A3
                                                                          26B; 26J; 27F        Limousine; S3
                                                         255/30R19 91     11A; 24C; 24D; 26B; Limousine; S3
                                                                          26J; 27F             Sportback; A3 TFSI e
                                                                                               Sportback; A3 g-tron
                                                                                               Sportback; nicht A3
                                                                                               allstreet;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 77E; 84W

               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R19             11A; 21B; 22B; 24C;     Nur Allroad Quattro;
               4F1          e13*2007/46*1080*..                                 24D; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R19 94          11A; 21B; 22B; 24C;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            255/35R19 96        11A; 21B; 22B; 24C;     74A; 74P; 77E; 4BF
§22 53791*01




                                                                                24D
                                                            255/40R19 96        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                24D; 54A
                                                  155 - 257 245/35R19 93Y       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                24D; 5HA
               4F            e13*2007/46*1080*.. 89 - 257   275/30R19 96        11A; 22F; 24D; 57F;     Limousine u. Kombi;
               4F1           e13*2007/46*1080*..                                68R; KAGY; KAGZ;        Front- u.
                                                                                KAG0                    Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                                        4BF

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 235/35R19       91      11A; 24C; 24D           Allradantrieb;
                                                        235/40R19       92      11A; 24C; 24D           Frontantrieb;
                                                        245/35R19       89      11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/40R19       94      11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        255/30R19       91      11A; 24C; 24D           721; 725; 73C; 74A;
                                                        255/35R19       92      11A; 24C; 24D           74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 221          235/40R19 92        11A; 24C; 24D; 26B;     SQ2;
                                                                                27B; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19 93        11A; 24C; 24D; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26N; 27B; 27F           721; 725; 73C; 74A;
                                                            245/40R19 94        11A; 24C; 24D; 26B;     74P; 77E
                                                                                26N; 27B; 27F
                                                            255/35R19 92        11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                26N; 27B; 27F
                                                            265/35R19 94        11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                26J; 27B; 27F
                                                            275/35R19 96        11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                26J; 27B; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 255/45R19 100    11A; 24C; 244; 247;           Q3; Allradantrieb;
                                                                          26B; 26N; 27B; 27F            Frontantrieb; inkl.
                                                         265/40R19 98     11A; 24C; 244; 247;           Hybrid;
                                                                          26B; 26J; 27B; 27F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/45R19 102    11A; 24C; 244; 247;           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                          26B; 26J; 27B; 27F            71K; 721; 725; 73C;
                                                         275/40R19 101    11A; 24C; 24D; 26B;           74A; 74P
§22 53791*01




                                                                          26J; 27B; 27F
                                                         285/40R19 103    11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                          26J; 27B; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen  Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      265/45R19 102      YCX; 11A; 24D; 57F; Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                            KAGY; KAGZ; KAG0 Sportback e-tron;
                                                                                                Heckantrieb;
                                                         265/50R19 106      YBK; 11A; 24D; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            57F; KAGY; KAGZ; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            KAG0                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 75I; 76B; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     RS Q3, RS Q3 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F3           e1*2007/46*2038*.. 294     255/45R19 M+S            11A; 24C; 244; 26B;     RS Q3; RS Q3
                                                                                26N; 27F; 52J           Sportback;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; PDH


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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                     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
§22 53791*01




                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausauss chnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesam te Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 53791*01




                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
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               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
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                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R19
                                    Hinterachse:                          275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 16
                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftl änge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 53791*01




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
                    nicht zulässig.
               KAG0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 45
               KAGY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 25
               KAGZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 35
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
               YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/55R19
                                    Hinterachse:                          265/50R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/50R19
                                    Hinterachse:                        265/45R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53791*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                      Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 400              y = 300                 VA
                            26P                      x = 350              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 400        y = 400           20                VA
§22 53791*01




                            27H                   x = 350        y = 350            8                HA
                            27F                   x = 350        y = 350           20                HA
                            26N                   x = 400        y = 400            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FZ
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00006*..
                      Handelsbez.:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 325              y = 320                  VA
                            27I                     x = 270              y = 295                  HA
                            27B                     x = 320              y = 345                  HA
                            26P                     x = 275              y = 270                  VA
§22 53791*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                      Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
§22 53791*01




                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                      Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53791*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                      Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
§22 53791*01




                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1552*..
                      Handelsbez.:     Q2, SQ2

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 280                  VA
                            27B                     x = 230              y = 210                  HA
                            27I                     x = 280              y = 260                  HA
                            26B                     x = 210              y = 230                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53791*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 280        y = 260            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 260             8                HA
                            26J                  x = 260        y = 280            15                VA
                            26N                  x = 260        y = 280             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2038*..
                      Handelsbez.:     RS Q3, RS Q3 Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 270              y = 280                  VA
                            26B                     x = 320              y = 330                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 320        y = 330             8                VA
§22 53791*01




                            27F                  x = 300        y = 310            20                HA
                            27H                  x = 300        y = 310             8                HA
                            26J                  x = 320        y = 330            15                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.