Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 38 Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OTA9N8FL25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 01/22 OTA9N8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 705 2284 01/22 OTA9N8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2254 01/22 OTA9N8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 720 2230 01/22 OTA9N8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2199 01/22 OTA9N8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2175 01/22 OTA9N8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 01/22 §22 53791*00 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET: 25 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAG0, KAGY, KAGZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 209; 210 K; 210; 171; 203 CL; 202; H0 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 230; 231; R2CW; R1ECLS; 204; 222; 212; 204 K; 172; 221; 204 X; 218; R2CS; R2CW; R2CS; R1ECLS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 38 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2A; (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ECLS; 221; R1EC; 245G AMG; 245G; 212 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 219 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 171; 202; 203 CL; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 172; 218; 219; 230; 231 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : R1ECLS; R2CS; R2CW 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment §22 53791*00 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; GLA; nicht Offroad- 26J; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik- 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; Paket; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 38 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26P; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; nicht 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; Paket; Offroad- 26N; 27B; 27F Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/40R19 98 11A; 24C; 24D; 26B; erhöhtes 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; nicht 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26J; 27B; 27F nicht Fahrdynamik 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; Paket; nicht Offroad- 26J; 27B; 27F Fahrwerk; Komfortfahrwerk; §22 53791*00 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; AMG A35; 26B; 26J; 27B; 27H Kombilimousine; 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 255/30R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C; 265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27B; 27F 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 38 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; GLA; nicht Offroad- 26J; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik- 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; Paket; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/40R19 98 11A; 24C; 24D; 26B; erhöhtes 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; nicht 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26J; 27B; 27F nicht Fahrdynamik 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; Paket; nicht Offroad- 26J; 27B; 27F Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; §22 53791*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26P; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; nicht 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; Paket; Offroad- 26N; 27B; 27F Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 38 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht All Terrain; 27F; 5IE; 57F; KAGY; nicht C 300 e; KAGZ Kombilimousine; 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb; 57F; 67H; KAGY; Heckantrieb; KAGZ 10B; 11B; 11G; 11H; 285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 7PL; 71C; 57F; 58G; KAGY 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; nicht All Terrain; 26J; 57E; 67H nicht C 300 e; 255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; Kombilimousine; 26J; 57E; 58G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 235/40R19 96 YDB; 11A; 24C; 26B; nicht C 300 e; 26J; 57E; 67H Limousine; 255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; Allradantrieb; 26J; 57E; 58G Heckantrieb; §22 53791*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; 27F; 57F; KAGY; Limousine; KAGZ Allradantrieb; 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb; 57F; 67H; KAGY; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGZ 12A; 51A; 7PL; 71C; 285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; 71K; 721; 725; 73C; 57F; 58G; KAGY 74A; 74P; 76B; FKA Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 265/30R19 89 11A; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; G363 24D; 57F; 68X; KAGY 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 235/35R19 87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 89 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 57F; 68X; KAGY 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 38 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; erhöhtes 57F; 672; KAGY Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 265/35R19 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; 205; neue C-KLASSE; 57F; 67H; KAGY nur Fzg.-Breite 275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 1839mm; Allradantrieb; 57F; 68R; KAGY nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 27F; 57F; KAGY Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B; 205; neue C-KLASSE; 27F; 57F; KAGY; Kombilimousine; KAGZ; KAG0 Limousine; 275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb; 57F; 99E; KAGY; Heckantrieb; nicht KAGZ Hybrid; 285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53791*00 57F; 58G; 68V; KAGY 12A; 51A; 576; 7AC; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 24D; 27B; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 27F; 57F; KAGY; Anzugsmoment KAGZ; KAG0 155 Nm; Nur Baureihe 205; neue C-KLASSE; 265/35R19 98 XFC; 11A; 24D; 27B; Cabrio; 27F; 57F; KAGY; Kombilimousine; Coupe; KAGZ; KAG0 Limousine; 275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb; 5IE; 57F; 99E; KAGY; Heckantrieb; nur KAGZ Hybrid; 285/30R19 98Y 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 58G; 68V; KAGY; 12A; 51A; 576; 7AC; KAGZ 7FG; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 38 Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 265/30R19 93 11A; 22B; 22L; 24D; Ab e1*98/14*0159*19; 57F; 68X; KAGY Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 977 Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 265/30R19 89Y 11A; 22B; 24M; 5FM; Nur CLK 500; Nur CLK 57F; 68X; KAGY 55 AMG; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 255/30R19 91 11A; 22B; 24M; 585; Cabrio; Coupe; KAGY 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B §22 53791*00 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 235/40R19 96 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 24J; 26N; 26P 12A; 51A; 7OM; 71C; 255/35R19 96 11A; 24J; 26B; 26J 71K; 721; 725; 73C; 255/40R19 96 11A; 24J; 26B; 26J 74A; 74P R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 11A; 27I; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGY; KAGZ 12A; 51A; 7OM; 71C; 285/35R19 99 11A; 27H; 27I; 57F; 71K; 721; 725; 73C; 68G; KAGY; KAGZ 74A; 74P; 76B; FKA R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 24J; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 57E 12A; 51A; 7OM; 71C; 255/40R19 96 11A; 24J; 26B; 26J; 71K; 721; 725; 73C; 57E; 68G 74A; 74P; 76A; FKA 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/30R19 91Y YDS; 11A; 22B; 248; nicht AMG Sportpaket; 270; 5GG; 57F; KAGY Coupe; 4-türig; 255/35R19 92Y 11A; 22B; 248; 270; Allradantrieb; 57F; 6CX; KAGY; Heckantrieb; KAGZ 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R19 92Y 11A; 22B; 248; 271; 12A; 51A; 7AC; 71C; 57F; 68R; KAGY; 71K; 721; 725; 73C; KAGZ 74A; 74P; 76B; 4B8 285/30R19 94 11A; 22B; 244; 247; 272; 57F; 572; 675; KAGY; KAGZ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 38 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 248; 27B; 27H; nicht AMG Sportpaket; 57F; 6CX; KAGY Kombilimousine; 275/30R19 96W 11A; 24M; 27B; 27F; Allradantrieb; 57F; 68R; KAGY Heckantrieb; 285/30R19 94Y 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F; 572; 675; 12A; 51A; 7AC; 71C; KAGY 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4B8 219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 285/30R19 98 GAU; 57F; 675; KAGY 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4DI Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 22Q; erhöhtes 24C; 244; 247; 26B; Anzugsmoment 26J; 27F 170 Nm; Coupé; Cabrio; Allradantrieb; 265/35R19 94W 11A; 22Q; 24C; 24D; Heckantrieb; 26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53791*00 275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 24D; 12A; 51A; 7MT; 71C; 27F; 57F; KAGY; 71K; 721; 725; 73C; KAGZ 74A; 74P; 740; FKA 285/35R19 99W XFX; 11A; 22Q; 24D; 27F; 57F; KAGY; KAGZ 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 22F; 24D; nicht für gepanzerte 5FR; 57F; 68X; KAGY; Fz; Heckantrieb; KAGZ 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 165 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 68X; KAGY; 721; 725; 73C; 74A; KAGZ 74P; 76B 55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 53S; 57F; 68X; KAGY; KAGZ 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb; 5HA; 57F; 68X; KAGY; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGZ 12A; 51A; 71C; 71K; 55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 53S; 57F; 68X; KAGY; 74P; 76B KAGZ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 38 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 24M; 27B; erhöhtes 27F; 5KA; 57F; KAGY; Anzugsmoment KAGZ 170 Nm; Baureihe W213; E300de; E300e; nur Limousine Frontantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76B; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 22Q; erhöhtes 24C; 244; 247; 26B; Anzugsmoment 26J; 27F 170 Nm; Baureihe W213; nicht E300de; 265/35R19 98 11A; 22Q; 24C; 24D; Allradantrieb; 26B; 26J; 27F; KAG0 Heckantrieb; 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F; KAGY; 12A; 51A; 7AC; 7MT; §22 53791*00 KAGZ; KAG0 71C; 71K; 721; 725; 285/35R19 99 XFX; 11A; 22Q; 24D; 73C; 74A; 74P; 740; 27F; 57F; KAGY; FKA; 4B8 KAGZ; KAG0 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 285/45R19 107 YBM; 57F; KAGY erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; GLC Coupé; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76B; 4B8 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 285/45R19 107 YBM; YC0; 57F; erhöhtes KAGY; KAGZ Anzugsmoment 170 Nm; AMG GLC 43; 295/45R19 109 XF5; 11A; 27I; 57F; AMG GLC 43 4MATIC; KAGY Coupe; SUV; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 38 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/40R19 101 GAE; 11A; 24Q; 247; erhöhtes 27B; 27H; 27V; 57F; Anzugsmoment KAGY; KAGZ 170 Nm; ab Mj.2014 (Baureihe 217); 285/40R19 103 YA7; 11A; 244; 247; Cabrio; Coupe; 27B; 27H; 27V; 57F; Allradantrieb; KAGY Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 97M; 4B8 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/40R19 101 GAE; 11A; 22L; 24M; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. 57F; KAGY; KAGZ Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2013 (Baureihe 222); nicht AMG Sport-Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7AA; §22 53791*00 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76B; 4B8 221 e1*2001/116*0335*.. 430 285/40R19 103 GAO; 11A; 244; 247; erhöhtes 27B; 27H; 27V; 57F; Anzugsmoment 97H; KAGY; KAGZ 170 Nm; ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 4B8 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A; 57F; 6C3; KAGY 12A; 51A; 71C; 71K; 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 671; 673; KAGY 74P; 76B; 977; 4DM 265/30R19 89 11A; 22F; 22L; 24D; 54A; 57F; 68X; KAGY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 38 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/35R19 91 11A; 22L; 248; 271; Cabrio; Heckantrieb; 57F; 6C3; KAGY; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGZ 12A; 51A; 7AC; 71C; 255/30R19 91 11A; 22L; 24M; 273; 71K; 721; 725; 73C; 57F; 673; KAGY; 74A; 74P; 76B; 4B8 KAGZ 265/30R19 89 11A; 22L; 244; 247; 273; 57F; 68X; KAGY; KAGZ Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 YDE; 57F; KAGY; ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. KAGZ Cabrio; Heckantrieb; 225 - 320 255/30R19 91 YDS; 57F; KAGY 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 57F; 6CX; KAGY; 12A; 51A; 7AC; 7EE; KAGZ 7ES; 7FR; 71C; 71K; 275/30R19 92 11A; 248; 27H; 27I; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 68R; KAGY; 74P; 76B; 4B8 KAGZ 285/30R19 94 GAU; 11A; 24M; 27B; 27H; 57F; 572; KAGY; §22 53791*00 KAGZ 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 285/30R19 94W 11A; 22B; 22H; 24M; SL 55 AMG; SL 600; 57F; 675; KAGY; nur bis KAGZ e1*98/14*0169*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 7AA; 7AC; 7OA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4B8; 4DI 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 285/30R19 94W 11A; 22B; 22H; 24M; bis e1*98/14*0169*18; 57F; 572; KAGY; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGZ 12A; 51A; 530; 7AA; 7AC; 7OA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4B8; 4DI Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 38 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort §22 53791*00 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an di e Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 38 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reife ns (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53791*00 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fac he der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 38 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 53791*00 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 38 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 53791*00 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 38 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1180kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen §22 53791*00 Achslast von 1600kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 38 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 §22 53791*00 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 38 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53791*00 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 38 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungs teile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. §22 53791*00 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungs punkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 38 muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sys tem muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53791*00 7OA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 542 2318 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsy stems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gem äß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein. Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 38 Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. 99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen §22 53791*00 bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAO) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 38 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. KAG0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 45 KAGY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 25 KAGZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 35 XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 §22 53791*00 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/50R19 Hinterachse: 295/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 38 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. E s ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 53791*00 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsäc hlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 305/30R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 38 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R19 Hinterachse: 255/30R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53791*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53791*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53791*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 340 VA 26P x = 280 y = 290 VA 27B x = 255 y = 270 HA 27I x = 205 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 340 30 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA 27F x = 255 y = 270 30 HA 27H x = 255 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53791*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53791*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 20 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 25 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0122-21-WIRD zur Erteilung der ABE 53791 ANLAGE: 24 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OTA9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 38 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53791*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.