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							               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                       Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OTA9N8FL35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      750      2144    01/22
               OTA9N8KA35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      705      2284    01/22
               OTA9N8KA35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      750      2144    01/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53791*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse          zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET:                    25 oder
               Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET:                    45 oder
               Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET:                    35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAG0, KAGY, KAGZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8V
                                                            140 Nm für Typ : F3; GA; GY
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 255/30R19 91              11A; 22F; 22L; 24D;      Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                    57F; 671; 673;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    KAGZ; KAG0               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76B; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 320    265/35R19                11A; 21P; 22H; 22Q; Nur AUDI S6;
                                                                                24J; 24M; 51G       Allradantrieb;
                                                                                                    Limousine u. Kombi;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74P; 77E; 4BF
               4F            e1*2001/116*0254*.. 89 - 140   265/30R19 93Y       11A; 22F; 24D; 5HA; Limousine u. Kombi;
                                                                                57F; 68X; KAGY;     Front- u.
                                                                                KAGZ; KAG0          Allradantrieb; Nicht
                                                   89 - 188 275/30R19 96        11A; 22F; 24D; 57F; Allroad Quattro;
                                                                                68R; KAGY; KAGZ; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KAG0                12A; 51A; 573; 71C;
                                                   89 - 257 255/35R19 96        11A; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                6CX; KAGY; KAGZ; 74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                KAG0                4BF

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 255/40R19 100         CF2; 11A; 21B; 24J;     nicht für gepanzerte
                                                                                24M; KAGZ; KAG0         Fz;
                                                   154 - 331 255/40R19 100      CF2; 11A; 21B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53791*02




                                                                                24M; KAGZ; KAG0         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 765; 4AT

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/35R19 93         11A; 21P; 22H; 22L;     bis
                             e1*2001/116*0374*..                                22Q; 24C; 24D           e1*2001/116*0369*16;
                                                            255/35R19 92        11A; 21B; 22F; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                22Q; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/30R19 93        11A; 21B; 22F; 22L;     12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                22Q; 24C; 24D           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E
               8J            e1*2001/116*0369*.. 200        245/35R19 93        11A; 21P; 22H; 22L;     bis
                                                                                22Q; 24C; 24D           e1*2001/116*0369*16;
                                                            255/35R19 92        11A; 21B; 22F; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                22Q; 24C; 24D           Allradantrieb;
                                                            265/30R19 93        11A; 21B; 22F; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22Q; 24C; 24D           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 235/35R19 87Y          11A; 241; 246; 248;     Cabrio; Limousine;
                                                                                26B; 26N; 27F           Allradantrieb;
                                                  77 - 228 245/35R19 89         11A; 24C; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                                                26B; 26J; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  206 - 228 235/35R19 91        11A; 241; 246; 248;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26B; 26N; 27F           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 235/35R19 91     11A; 241; 246; 247;  A3 Sportback; A3
                                                                          26B; 26J; 27F        Limousine; S3
                                                         255/30R19 91     11A; 24C; 24M; 26B; Limousine; S3
                                                                          26J; 27F             Sportback; A3 TFSI e
                                                                                               Sportback; A3 g-tron
                                                                                               Sportback; nicht A3
                                                                                               allstreet;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53791*02




                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 77E; 84W

               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 265/30R19 93Y          11A; 22F; 24D; 5HA;     Limousine u. Kombi;
               4F1          e13*2007/46*1080*..                                 57F; 68X; KAGY;         Front- u.
                                                                                KAGZ; KAG0              Allradantrieb; Nicht
                                                  89 - 188 275/30R19 96         11A; 22F; 24D; 57F;     Allroad Quattro;
                                                                                68R; KAGY; KAGZ;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KAG0                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                  89 - 257 255/35R19 96         11A; 22F; 24D; 57F;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                6CX; KAGY; KAGZ;        74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                KAG0                    4BF

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 235/35R19       91      11A; 24C; 244; 247      Allradantrieb;
                                                        235/40R19       92      11A; 24C; 244; 247      Frontantrieb;
                                                        245/35R19       89      11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/40R19       94      11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        255/30R19       91      11A; 24C; 24D           721; 725; 73C; 74A;
                                                        255/35R19       92      11A; 24C; 24D           74P; 77E
               GA           e1*2007/46*1552*.. 221      235/40R19       92      11A; 24J; 24M; 26B;     SQ2;
                                                                                27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19 93        11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26B; 27B; 27H           721; 725; 73C; 74A;
                                                            245/40R19 94        11A; 24C; 244; 247;     74P; 77E
                                                                                26B; 27B; 27H


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 255/45R19 100    11A; 24J; 244; 26P;           Q3; Allradantrieb;
                                                                          27H; 27I                      Frontantrieb; inkl.
                                                         265/40R19 98     11A; 24C; 244; 26B;           Hybrid;
                                                                          26N; 27B; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/45R19 102    11A; 24C; 244; 26B;           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                          26N; 27B; 27H                 71K; 721; 725; 73C;
                                                         275/40R19 101    11A; 24C; 244; 247;           74A; 74P
                                                                          26B; 26N; 27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen  Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      265/45R19 102      YCX; 11A; 24M; 57F; Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                            KAGY; KAGZ; KAG0 Sportback e-tron;
                                                                                                Heckantrieb;
                                                         265/50R19 106      YBK; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            KAGY; KAGZ; KAG0 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 75I; 76B; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
§22 53791*02




               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B;             ab
                                                                        26N; 27H; 27U                   e1*2001/116*0369*17;
                                                          235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;             Allradantrieb;
                                                                        26J; 27H; 27V                   Frontantrieb; TT; TTS;
                                                          245/35R19 89  11A; 241; 244; 246;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26B; 26J; 27H; 27V              12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                          255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246;             71K; 721; 725; 73C;
                                                                        247; 26B; 26N; 27F;             74A; 74P; 77E
                                                                        27V
                                                          255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246;
                                                                        247; 26B; 26J; 27F;
                                                                        27V; KAG0
                                                          265/30R19 89  11A; 241; 244; 246;
                                                                        247; 26B; 26J; 27F;
                                                                        27V
                                                          265/30R19 93Y 11A; 241; 244; 246;
                                                                        247; 26B; 26J; 27F;
                                                                        27V
                                                          265/35R19 94Y 11A; 241; 244; 246;
                                                                        247; 26B; 26J; 27F;
                                                                        27V


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 17
                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 53791*02




                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                    Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
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               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53791*02




               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotfl ügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                    Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbrei te nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 53791*02




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen .
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsyst ems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                    Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 17
               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53791*02




               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                    Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
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                                    Vorderachse:                         245/35R19
                                    Hinterachse:                         275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         235/35R19
                                    Hinterachse:                         265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
§22 53791*02




                                    Vorderachse:                        255/35R19
                                    Hinterachse:                        255/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                    Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 17
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
                    nicht zulässig.
               CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/40R19
                                   Hinterachse:                        255/40R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 53791*02




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KAG0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 45
               KAGY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 25
               KAGZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 35
               YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/55R19
                                   Hinterachse:                          265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/50R19
                                   Hinterachse:                        265/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53791*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                      Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 350              y = 250                 VA
                            26B                      x = 400              y = 300                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 400        y = 400            8                VA
§22 53791*02




                            26J                   x = 400        y = 400           20                VA
                            27H                   x = 350        y = 350            8                HA
                            27F                   x = 350        y = 350           20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53791*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                      Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
§22 53791*02




                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1552*..
                      Handelsbez.:     Q2, SQ2

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 210              y = 230                  VA
                            26P                     x = 260              y = 280                  VA
                            27B                     x = 230              y = 210                  HA
                            27I                     x = 280              y = 260                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53791*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 260        y = 280             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 260            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 260             8                HA
                            26J                  x = 260        y = 280            15                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                      Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53791*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                      Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
§22 53791*02




                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.