Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                               Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 15

                               Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 44
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OTA9N8FL44D666          PCD112 ET44            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      750      2144    01/22
               OTA9N8KA44D666          PCD112 ET44            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      740      2175    01/22
               OTA9N8KA44D666          PCD112 ET44            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      750      2144    01/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53791*04




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
               Radtyp: OTA9L KBA: 53789 Lochkreis: 5x112 ET: 25

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsaufla gen KAGY, KAGZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G6L; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : G5L; G3L; G5K; G8C; G3K; G6K; G4C; G3C; F7; F1H; F2X;
                                                            U2AT; F2GC
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 235/40R19 92            11A; 244; 26N; 26P;     BMW X2 (F39);
                                                                                27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 854

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91            11A; 24J; 244; 247;     Schräghecklimousine;
                                                                                26B; 27H                Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 854

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen           Auflagen
               F7           e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 235/40R19 92 11A; 24C; 24M; 26B;          1ER REIHE;
                                                                       26J; 27F                     Allradantrieb;
                                                          245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247;          Frontantrieb; inkl.
                                                                       26B; 26J; 27F                Hybrid;
§22 53791*04




                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 74P; 765; 854
               F7            e1*2018/858*00397*.. 100 - 221 235/40R19 92        11A; 24C; 24M; 26B; 2ER REIHE;
                                                                                26J; 27F            Allradantrieb;
                                                             245/35R19 93       11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl.
                                                                                26B; 26J; 27F       Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 74P; 765; 854

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2GC         e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91            11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26J; 26P; 27F           12A; 51A; 7NM; 7OO;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 854
               U2AT          e1*2018/858*00117*.. 90 - 150   235/40R19 96       11A;   24J; 248; 26B;   Allradantrieb;
                                                                                27H                     Frontantrieb; inkl.
                                                             245/35R19 93       11A;   24J; 248; 26B;   Hybrid;
                                                                                26N;   27H; 5HA         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/40R19 98       11A;   24J; 248; 26B;   12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                26N;   27H              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/35R19 96            11A; 248; 5IE; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                672; KAGY; KAGZ         Heckantrieb;
                                                            265/35R19 98        XFC; 11A; 248; 5JA;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57F; KAGY; KAGZ         12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                            275/30R19 96        GAQ; 11A; 248; 5IE;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                57F; KAGY               74A; 74P; 75I; 76B;
                                                            285/30R19 98        GAU; 11A; 244; 5JA;     FKA
                                                                                57F; KAGY
               G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 255/35R19 96         11A; 248; 57F; 672;     Allradantrieb;
                                                                                KAGY; KAGZ              Heckantrieb;
                                                            265/35R19 98        XFC; 11A; 248; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KAGY; KAGZ              12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                            275/30R19 96        GAQ; 11A; 248; 57F;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                KAGY                    74A; 74P; 76B; FKA
                                                            285/30R19 98        GAU; 11A; 244; 57F;
                                                                                KAGY

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/35R19 96           GA4; 11A; 248; 5IE; Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                                57F; KAGY           Hybrid;
                                                            265/35R19 98        GAR; 11A; 248; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53791*04




                                                                                KAGY                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 74P; 76B; FKA
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/40R19 96        YEB; 5IE; 57F;      nicht BMW i4; nicht
                                                                                KAGY; KAGZ          BMW i4 M50; nicht
                                                                                                    BMW
                                                            265/35R19 98        YED; 57F; KAGY      i4 M50 xDrive;
                                                            285/35R19 99        XFX; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KAGY; KAGZ          12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 74P; 76B; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/35R19 100Y         GAA; 57F; KAGY;         nicht 520e/530e/530e
                                                                                KAGZ                    xDrive;
                                                            275/35R19 96Y       GAA; 5IE; 57F;          Kombilimousine;
                                                                                KAGY; KAGZ              Allradantrieb;
                                                            285/35R19 99Y       nicht Heckantrieb;      Heckantrieb;
                                                                                nicht Luftfederung;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                11A; 248; 57F; 58A;     12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                KAGY
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                        97H; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5L          e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/35R19 96Y          GAA; 5IE; 57F;          Limousine;
                                                                                KAGY; KAGZ              Allradantrieb;
                                                            285/35R19 99Y       nicht Heckantrieb;      Heckantrieb;
                                                                                nicht Luftfederung;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                11A; 248; 57F; 58A;     12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                KAGY
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                        97H; FKA
               G6K           e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 275/40R19 105       GAE; 57F; KAGY          nicht 530e; nicht
                                                            285/40R19 103       CFN; 57F; KAGY          550e xDrive; nicht
                                                                                                        530e xDrive;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                        765; 934; FKA
               G6K           e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 275/40R19 105       GAE; 57F; KAGY          nicht 530e; nicht
                                                            285/40R19 103       CFN; 57F; KAGY          550e xDrive; nicht
                                                                                                        530e xDrive;
§22 53791*04




                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                        765; 930; FKA
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 275/40R19 101       GAE; 57F; KAGY          nicht 530e; nicht
                                                            285/40R19 103       CFN; 57F; KAGY          550e xDrive; nicht
                                                                                                        530e xDrive;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                        765; 934; FKA
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 275/40R19 101       GAE; 57F; KAGY          nicht 530e; nicht
                                                            285/40R19 103       CFN; 57F; KAGY          550e xDrive; nicht
                                                                                                        530e xDrive;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                        765; 930; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 275/35R19 100          GAA; 57F; KAGY          Gran Coupe; Cabrio;
                                                         285/35R19 99           11A; 248; 57F; 58A;     Coupe;
                                                                                KAGY                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  235 - 390 275/35R19 M+S       GAA; 52J; 57F;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                KAGY                    721; 725; 73C; 74A;
                                                            285/35R19 M+S       11A; 248; 52J; 57F;     74P; 76B; 765; 77E;
                                                                                58A; KAGY               84F; 97H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 53791*04




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 15
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 53791*04




                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 15
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53791*04




               58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/40R19
                                    Hinterachse:                         285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestät igung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/40R19
                                    Hinterachse:                        255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 15
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
§22 53791*04




                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               84F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398 mm
                    an der Hinterachse nicht zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 15
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               CFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/45R19
                                   Hinterachse:                          285/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
§22 53791*04




               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R19
                    Hinterachse: 275/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R19
                    Hinterachse: 275/30R19


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 15
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 235/40R19
                    Hinterachse: 265/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 255/35R19
                    Hinterachse: 285/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KAGY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 25
§22 53791*04




               KAGZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OTA9L KBA: 53789 Lochkreis 5x112 ET: 35
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebs schlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           245/40R19


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 15
                                   Hinterachse:                         255/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R19
                                   Hinterachse:                         265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
§22 53791*04




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 15


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     F7
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00397*..
                      Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 210              y = 200                  VA
                            26B                     x = 260              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 310            30                HA
§22 53791*04




                            26N                  x = 260        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 260        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 300        y = 310             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     U2AT
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00117*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 250                  VA
                            26P                     x = 195              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 270        y = 315             8                HA
§22 53791*04




                            26J                  x = 245        y = 250            25                VA
                            26N                  x = 245        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 315            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     F1H
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2018*..
                      Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 270                  VA
                            26P                     x = 195              y = 220                  VA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53791*04




                            27H                  x = 280        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 245        y = 270            18                VA
                            26N                  x = 245        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 330            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0122-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53791
               ANLAGE: 42 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OTA9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     F2X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53791*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.