Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0188-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002173
ANLAGE: 9.3 Radtyp: TAR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Fahrzeughersteller AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TAR9K8BA27EX66 TAR9K ET27 ohne 66,6 810 2260 05/23
6
TAR9K8BP27EX66 TAR9K ET27 ohne 66,6 810 2260 05/23
6
TAR9K8SA27EX66 TAR9K ET27 ohne 66,6 810 2260 05/23
R124 E1*124R00/03*2173*04
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nur ZJMM
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : F2
140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 199 235/55R19 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
7BN; 711; 714; 721;
73C; 74A; 76V; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 155 235/55R19 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
7BN; 711; 714; 721;
73C; 74A; 76V; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/55R19 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
7BN; 711; 714; 721;
73C; 74A; 76V; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0188-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002173
ANLAGE: 9.3 Radtyp: TAR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/45R19 M+S 12K; 51G; 52J A7 Sportback; A7 55
TFSI e; A7 50 TFSI
e;
10B; 11H; 11N; 51A;
7BN; 711; 714; 721;
73C; 74A; 76V; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 230 235/55R19 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
7BN; 711; 714; 721;
73C; 74A; 76V; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW
R124 E1*124R00/03*2173*04
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 225/40R19 GA4; 12K; 51G; 57E inkl. Hybrid;
10B; 11H; 11N; 51A;
7OO; 711; 714; 721;
73C; 74C; 76V; 78A
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 GA4; 12K; 51G; 57E inkl. Hybrid;
10B; 11H; 11N; 51A;
7OO; 711; 714; 721;
73C; 74C; 76V; 78A
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 GA4; 12K; 51G; 57E inkl. Hybrid;
10B; 11H; 11N; 51A;
7OO; 711; 714; 721;
73C; 74C; 76V; 78A
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 GA4; 12K; 51G; 57E 10B; 11H; 11N; 51A;
7OO; 711; 714; 721;
73C; 74C; 76V; 78A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0188-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002173
ANLAGE: 9.3 Radtyp: TAR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
R124 E1*124R00/03*2173*04
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewicht e angebracht werden.
714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0188-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002173
ANLAGE: 9.3 Radtyp: TAR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreß tiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
zu berücksichtigen.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
R124 E1*124R00/03*2173*04
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.