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                            Prüfbericht 366-0188-23-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002173
                            ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: TAR9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.12.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 4


                                            Fahrzeughersteller              AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 27
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TAR9K8BA27EX66         TAR9K ET27              ohne                        66,6                     810      2260    05/23
                            6
                            TAR9K8BP27EX66         TAR9K ET27              ohne                        66,6                    810      2260     05/23
                            6
                            TAR9K8SA27EX66         TAR9K ET27              ohne                        66,6                    810      2260     05/23
R124 E1*124R00/03*2173*04




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                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : Nur ZJMM
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2
                                                                         140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 199 235/55R19              12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74A; 76V; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 155    235/55R19                 12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74A; 76V; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/55R19              12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74A; 76V; 77E




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0188-23-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002173
                            ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: TAR9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.12.2024
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                            Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                                     TFSI e
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
                            F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 245/45R19 M+S 12K; 51G; 52J          A7 Sportback; A7 55
                                                                                                           TFSI e; A7 50 TFSI
                                                                                                           e;
                                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                           7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                           73C; 74A; 76V; 77E

                            Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 230 235/55R19               12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                         73C; 74A; 76V; 77E




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW
R124 E1*124R00/03*2173*04




                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            G2C          e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 225/40R19              GA4; 12K; 51G; 57E        inkl. Hybrid;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V; 78A

                            Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19                 GA4; 12K; 51G; 57E        inkl. Hybrid;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N;   51A;
                                                                                                                         7OO; 711; 714;   721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V;   78A
                            G3L            e1*2007/46*1947*..      85 - 275 225/40R19          GA4; 12K; 51G; 57E        inkl. Hybrid;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N;   51A;
                                                                                                                         7OO; 711; 714;   721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V;   78A

                            Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19                GA4; 12K; 51G; 57E        10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V; 78A


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen


                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0188-23-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002173
                            ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: TAR9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 4
                                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                   nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                   der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                   Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                   es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                   wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
R124 E1*124R00/03*2173*04




                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                   konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                            57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                                 zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                                 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                                 derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewicht e angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0188-23-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002173
                            ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: TAR9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 4
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreß tiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                 Reifengröße:
R124 E1*124R00/03*2173*04




                                 Vorderachse: 225/40R19
                                 Hinterachse: 255/35R19
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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