Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.8 Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.04.2025
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Fahrzeughersteller AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTZ9K8BP49EA57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
TTZ9K8BP49EC57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
TTZ9K8BP49ED57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
R124 E1*124R00/03*1406*18
1
TTZ9K8GA49EA 57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
TTZ9K8GA49E C57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
TTZ9K8GA49E D57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
TTZ9K8GP49E D57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
TTZ9K8SA49EA57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
TTZ9K8SA49EC57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
TTZ9K8SA49ED57 TTZ9K ET49 ohne 57,1 810 2260 04/18
1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.8 Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: A3-/S3- Limousine/Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2060*.. 85 - 245 235/35R19 12K; 51G A3 Sportback; A3
Limousine; nicht A3
allstreet;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: RS 3 Sportback, RS 3 Limousine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0608*.. 270 - 294 235/35R19 12K; 51G ab
R124 E1*124R00/03*1406*18
e1*2007/46*0608*01;
RS 3 Sportback;
10B; 11H; 11N; 51A;
7BN; 711; 714; 721;
73C; 74C; 76V; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL
140 Nm für Typ : KL
Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e9*2007/46*3167*.. 110 - 245 225/35R19M+S 12K; 51G; 52J Leon Cupra; Leon
235/35R19 51G Cupra Sportstourer;
inkl. Hybrid;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V; 77E
KL e9*2007/46*3167*.. 81 - 110 225/35R19 M+S 51G; 52J Leon Sportstourer;
235/35R19 51G Leon; inkl. Hybrid;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.8 Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.04.2025
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
R124 E1*124R00/03*1406*18
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.8 Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.04.2025
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7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
R124 E1*124R00/03*1406*18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.