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Gutachten 366-0883-12-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000368
ANLAGE: 9.1                                              Radtyp: 60165100-03
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 08.05.2013
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Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
00-9590             9590                       ohne                        57                     525    1930      18/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8L           e1*98/14*0042*..   154 - 180 205/55R16 M+S                                      Nur AUDI S3;
                                                                                             1); 2)

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8N           e1*97/27*0089*..   132 - 165 205/55R16 M+S                                      1); 2)
8N           e1*98/14*0089*..   110 - 180 205/55R16 M+S                                      Nur bis NT*09;
                                                                                             1); 2)

Auflagen

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Befestigungsteile und Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.