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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000879

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,5J x 17H2 Typ 19254
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                           Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                    (mm)
001          19254 001 / ohne Ring                  5/100/57,06         36         600    1950


Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serienschraube           Kugel         120                       27,5               Serie
      M14x1,5                  D=26mm

Verwendungsbereich

Hersteller                       Audi

Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1, -/Sportback    63-141          215/40R17     A58 ECE                                A12 A14 A21
8X                                                                                           F23 Flh S02
e1*2007/46*0414*..;
e1*2007/46*0509*..
Audi S1, -/Sportback    170             215/40R17     ECE                                    A12 A14 A21
8X                                                                                           A56 F24 Flh
e1*2007/46*0414*..                                                                           S02


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000879

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5J x 17H2 Typ 19254
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km sind die
Radbefestigungsteile mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel nachzuziehen.


Lambsheim, 27. Mai 2015                                                       00230080.DOC




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