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Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.8                                                          Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.03.2019
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTZ9K8BP49ED57 TTZ9K ET49                      ohne                        57,1                    810     2260    04/18
1
TTZ9K8GA49ED57 TTZ9K ET49                      ohne                        57,1                   810      2260 04/18
1
TTZ9K8GP49ED57 TTZ9K ET49                      ohne                        57,1                   810      2260 04/18
1
TTZ9K8SA49ED57 TTZ9K ET49                      ohne                        57,1                   810      2260 04/18
1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 221 235/35R19                  12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              711; 714; 721; 73C;
                                                                                              74C; 76V; 77E




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.8                                                       Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.03.2019
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Zubehör                                 : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RS 3 Sportback, RS 3 Limousine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
8V           e1*2007/46*0608*.. 270 - 294 235/35R19     12K; 51G                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0608*01;
                                                                                          RS 3 Sportback;
                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          7BN; 711; 714; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76V; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.8                                                       Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.03.2019
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      serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
      zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                             (E1)-124 R - 001406
                                                                             Größe: 8.00x19
                                                                             Radtyp: TTZ9K
                                                                             Datum: 26.10.2019



                               per 366-0165-18-WIRD/N3                                              1/2



  Das Rad ist ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremen
    Belastungen ausgesetzt sein kann. Falsche oder nicht sichere Rad/Reifen-
Bedienungspraktiken können zu Risiken und Gefahren für den Verbraucher führen.
  Deshalb müssen alle Wartungs- und Montagearbeiten durch qualifiziertes und
            entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden.
Anbauanleitung
1. Vermeiden Sie Beschädigungen oder Verformungen des Rades durch das Aufbringen hoher
Kräfte oder durch Schläge während der Handhabung oder der Montage an das Fahrzeug. Um den
Oberflächenschutz des Rades nicht zu beschädigen, müssen Stöße und Kratzer vermieden
werden.
     Dadurch besteht das Risiko von Laufunruhe, Vibrationen oder Korrosion, welche zu
        eingeschränkter Lebensdauer führt.
2. Vor einem Rad/Reifenwechsel ist über die Fachwerkstätte oder über das Fahrzeughandbuch in
Erfahrung zu bringen in welcher Form der Reifendruck überprüft werden muss. Verfügt das
Fahrzeug über ein direktes oder indirektes RDKS ist im Falle eines Rad/Reifenwechsels gemäß
dem Fahrzeughandbuch vorzugehen.
Vor der Montage des Reifens müssen die Reifenwülste mit einer handelsüblichen Montagepaste
eingestrichen werden. Falls ein Reifendrucksensor vorhanden ist, darf dieser während der
Montagearbeiten nicht beschädigt werden. Damit der Reifendrucksensor fehlerfrei funktioniert,
muss er frei von Montagepaste sein und darf nicht nass werden.
Metallventil-Reifendruckkontrollsystem: Montagehinweise und Drehmomentangaben des
Fahrzeug-, bzw. Sensorherstellers beachten. Service-Kit (Dichtring, Überwurfmutter und
Ventileinsatz) sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Das Ventil darf nicht über die
Felgenaußenkante hinausragen.
Bei Rädern mit Gummiventil-Reifendruckkontrollsystemen oder ohne Reifendruckkontrollsystem
ist zu beachten, dass das Ventil nicht über das Komplettrad hinausragt. Es ist nur die Verwendung
von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen
und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gummiventile
sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Zur Befüllung und zur Reifendruckkontrolle wird die
Ventilkappe entfernt. Nach Beendigung des Vorganges ist das Ventil wieder mit der staub- und
wasserdichten Kappe zu verschließen.
3. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen/-
Aluminiumfelgen zum Einsatz gebracht werden.
4. Vor der Montage der Rad/Reifeneinheit am Fahrzeug ist sicherzustellen, dass alle Kontakt-
flächen zwischen Rad und Nabe sauber sind und sich auch keine Fremdkörper dazwischen
befinden.
     Gefahr von Laufunruhe und Vibrationen
     Gefahr von Beschädigungen des Rades in einem stark beanspruchten Bereich, Gefahr
       eingeschränkter Lebensdauer
     Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
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                                                                          Größe: 8.00x19
                                                                          Radtyp: TTZ9K
                                                                          Datum: 26.10.2019



                              per 366-0165-18-WIRD/N3                                           2/2




5. Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel weder an den Gewinden der Radmuttern/
Schrauben noch an der Anlagefläche zwischen Rad und Radnabe aufgebracht wird.
     Schmierung kann zum Lösen der Befestigungselemente führen
     Verminderte Reibwerte führen zum übermäßigen Anziehen der Befestigungselemente
     Verhindert die Haftreibung zwischen Rad und Radanlagefläche
6. Das Rad darf nur mit den hierfür vorgesehenen Radschrauben/Muttern am Fahrzeug verbaut
werden. Jede falsche Zuordnung von Teilen (verschiedene Typen, unterschiedliche Form,
verschiedene Länge) kann ein Lösen der Schrauben/Muttern oder den Ausfall des Rades
verursachen.
     Es besteht die Gefahr, ein Rad zu verlieren. Unfallgefahr!
7. Radschrauben/Muttern müssen mit dem empfohlenen Anzugsdrehmoment befestigt
werden (Vgl. Verwendungsbereichsanlage zur Montageanleitung).
Es wird empfohlen, einen kalibrierten Drehmomentschlüssel zu verwenden und die Radschrauben-
/Muttern schrittweise, und nicht in einem Durchgang anzuziehen.
Die richtige Befestigungsreihenfolge ist kreuzweise über die Radmitte. Erst eine Rad-
schraube/Mutter anziehen, dann die gegenüberliegende oder die am weitesten entfernte.
    Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
       schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
    Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
    Anziehen im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann zu Verformungen der
       Radschüssel und dadurch zu Vibrationen führen.
8. Bei jedem Rad/Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach ca.
50-100 km Fahrstrecke zu überprüfen und falls notwendig die Radschrauben/Muttern erneut bis
zum richtigen Wert des empfohlenen Anzugsdrehmoments festzuziehen.
     Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
        schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
     Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
Der vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck (siehe
Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zu
beachten.
9. Jede technische Änderung an Rädern ist unzulässig. Beschädigte oder verformte Räder dürfen
nicht repariert werden (weder durch Erhitzen, noch durch Schweißen als auch durch hinzufügen
oder entfernen von Material). Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version und
führt bei Montage an einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO.
     Es besteht die Gefahr eingeschränkter Lebensdauer oder vorzeitigen Ausfalls.
Die passenden Fahrzeuge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verwendungsbereichsanlage