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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001111

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55048816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ AT 808
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
U6           AT 808 U6 / ohne Ring                   5/112/66,5         39          780    2200


Befestigungsmittel

Nr.   Art der                        Bund                Anzugsmoment        Schaftlänge   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                                 (Nm)                (mm)
S02   Serienschraube M14x1,5         Kugel d=26 mm       120                 27,5          -
S03   Schraube M14x1,5               Kugel d=26 mm       140                 28            Multipack: 54B


Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi

Handelsbezeichnung      kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant      100-245          245/45R18     ECE                                    A12 A14 A21
4G, 4G1                                                                                       Car Lim S02
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi Q5                 100-200          235/60R18     ECE                                    A12 A14 A21
8R, 8R1, 8R2                                                                                  S03
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001111

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55048816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ AT 808
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 14. Juni 2016                                                       00251713.DOC




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