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							GUTACHTEN zur ECE R124 000094

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55 0800 12 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachbaurad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 757
Hersteller                          CMS

                                                                                            Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                      PKW-Nachbaurad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
V1 757       751/02 SD / ohne Ring                   5/112/66,6          37          720    2075
37 91S

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund (mm)      Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26     120                     27

Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant        100-150        225/55R17     A39 ECE 144                            A04 A05 A09
4G, 4G1                                                                                       A14 A19 A57
e1*2007/46*0436*..;                                                                           Car Lim S01
e13*2007/46*1147*..



Auflagen und Hinweise

144      Das Nachrüstrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

A09     Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vor-
geschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Nachrüsträder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte un-
terhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000094

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55 0800 12 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachbaurad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 757
Hersteller                     CMS

                                                                                       Seite 2 von 2


A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

ECE      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loa-
dindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpa-
piere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Rei-
fengröße zu beachten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S01     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Lambsheim, 21. September 2012




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