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							GUTACHTEN zur ECE R124 000782

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Ausführung       Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                 Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
C22 706 46 91S 921/06 CMS / ohne Ring            5/112/66,6           46          685    2025




Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmit- Bund   Anzugsmoment (Nm)                Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
    tel
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel    120                              27                  Serie
                             Ø26 mm




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                   Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-195        225/55R16      A33 ECE M+S                             A16 A21 Car
B8, B81                                                                                     Lim S02
e1*2001/116*0430*..;
e13*2007/46*1084*..




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000782

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55024015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Load-
index, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapie-
re, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifen-
größe zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 22. Mai 2015
                                                                                       00229587.DOC




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