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							GUTACHTEN zur ECE R124 000094

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55 0799 12 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachbaurad 7,5 J x 16 H2 Typ V1 756
Hersteller                       CMS

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Prüfgegenstand                   PKW-Nachbaurad

Ausfüh-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Lochkreis-   Einpres    Rad-    Abrollum-
rung                                               (mm)/ Mittenloch-ø     s- tiefe   last    fang (mm)
                                                   (mm)                   (mm)       (kg)
V1 756 45     750/02 SD / ohne Ring                5/112/66,6             45         650     1995
91S

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel     Bund (mm)     Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5         Kugel d=26    120                      27

Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/55R16     A90 ECE 130                            A04 A05 A09
B8, B81                                                                                     A14 A19 Car
e1*2001/116*0430*..;                                                                        Lim S01
e13*2007/46*1084*..



130    Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul.
Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

A09     Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vor-
geschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Nachrüsträder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte un-
terhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000094

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55 0799 12 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachbaurad 7,5 J x 16 H2 Typ V1 756
Hersteller                     CMS

                                                                                       Seite 2 von 2

ECE      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loa-
dindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpa-
piere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Rei-
fengröße zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S01     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Lambsheim, 21. September 2012




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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