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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000672

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55080914 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ W10 808
                       Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 2
                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                       führung                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                       39.B6        W10 808 B6 / ohne Ring                    5/112/66,6         39       780      2200


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel       Bund                Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,5           Kugel D=26 mm       120                     27,5
                       S03       Schraube M14x1,5                 Kugel D=26 mm       140                     28


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                          Audi

                       Handelsbezeichnung        kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
R124 000672, Erw. 02




                       Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                             Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Audi A6 / A6 Avant        100-245          245/45R18     ECE                                  A12 A14 A19
                       4G, 4G1                                                                                       A57 Car Lim
                       e1*2007/46*0436*..;                                                                           S02
                       e13*2007/46*1147*..
                       - incl. Facelift 2014
                       Audi Q5                   100-200          235/60R18     ECE                                  A12 A14 A19
                       8R, 8R1, 8R2                                                                                  S03
                       e1*2001/116*0473*..;
                       e1*2001/116*0497*..,
                       e13*2007/46*1083*..;
                       e13*2007/46*1179*..
                       - incl. Facelift 2012
                       Audi Q5                   100-185          235/60R18     ECE                                  A12 A14 A19
                       FY                                                                                            A56 S03
                       e1*2007/46*1550*..

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000672

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55080914 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ W10 808
                       Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 2

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
R124 000672, Erw. 02




                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

                       S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


                       Lambsheim, 05. April 2017                                                     00268687.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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