GUTACHTEN zur ECE R-124 000672
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080914 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ W10 808
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
31.U6 W10 808 U6 / ohne Ring 5/112/66,6 31 780 2200
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=26 mm 120 27,5
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
R124 000672, Erw. 02
ABE/EWG-Nr.
Audi A5 100-195 225/45R18 A11 ECE M+S A14 A19 Cbo
B8, B81 100-200 245/40R18 A11 ECE M+S Cpe Flh S02
e1*2001/116*0430*..;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi A5 110-200 245/40R18 A11 ECE M+S A14 A19 A57
B8, B81 Cbo Cpe Flh
e1*2001/116* S02
0430*43-..,
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)
Audi S5 245, 260 245/40R18 A11 ECE M+S A14 A19 Cbo
B8, B81 260 225/45R18 A11 ECE M+S Cpe Flh S02
e1*2001/116*0430*..,
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000672
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080914 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ W10 808
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S5 260 245/40R18 A11 ECE M+S A14 A19 A56
B8, B81 Cbo Cpe Flh
e1*2001/116* S02
0430*43-..,
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
R124 000672, Erw. 02
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000672
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080914 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ W10 808
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R124 000672, Erw. 02
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.
Lambsheim, 05. April 2017 00268686.DOC
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