Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0114-24-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002297
                            ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: TKFG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.12.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              AUDI




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TKFG8BA40AEO66 TKFG ET40                       ohne                        66,6                     725      2254    11/24
                            6
                            TKFG8BP40AEO66 TKFG ET40                       ohne                        66,6                    725      2254     11/24
                            6
                            TKFG8SA40AEO66 TKFG ET40                       ohne                        66,6                    725      2254     11/24
R124 E1*124R00/03*2297*02




                            6
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 260 245/40R18               12K; 51G                   Nicht A4 Allroad
                                                                                                                          Quattro; AUDI A4
                                                                                                                          (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                          AUDI S4 (B9) ab
                                                                                                                          MJ2016;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74C; 76V; 77E




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0114-24-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002297
                            ANLAGE: 9.7                                                      Radtyp: TKFG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 2 von 3
                            Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                            B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 260 245/40R18     12K; 51G                         Nicht A4 Allroad
                                                                                                                     Quattro; AUDI A4
                                                                                                                     (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                     AUDI S4 (B9) ab
                                                                                                                     MJ2016;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74C; 76V; 77E

                            Verkaufsbezeichnung:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
                            F2           e1*2007/46*1801*.. 270     235/45R18 M+S 12K; 51G; 52J                      S5 Limousine; S5
                                                                                                                     Avant;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74C; 76V; 77E
R124 E1*124R00/03*2297*02




                            F2            e1*2007/46*1801*..   110 - 150 235/45R18         12K; 51G                  A5 Limousine; A5
                                                                                                                     Avant; inkl. Hybrid;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74C; 76V; 77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0114-24-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002297
                            ANLAGE: 9.7                                                       Radtyp: TKFG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                   Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                   des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                   konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
R124 E1*124R00/03*2297*02




                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.