Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001900 Gutachten Nr. : CE-000259-F0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 23 Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-757 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-757 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D7 Artikel- oder Katalog-Nr: 3374 19 Radgröße: 7½Jx17H2 R124 E1*124R00/03*1900*05 Rad-Einpresstiefe: 41 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F2 Serien-Radschraube M14x1,5 - 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm, Kugel Ø25,6 mm Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001900 Gutachten Nr. : CE-000259-F0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 23 Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 150 Audi A5 Limousine 215/55R17 A03)A05)A06)A10) (LIM. STUFENHECK 4T.) 225/55R17 Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen der dort genannten Serienradgröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu R124 E1*124R00/03*1900*05 verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC34-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 31.03.2025