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                            Prüfbericht 366-0423-25-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002574
                            ANLAGE: 9.3                                                           Radtyp: ASE9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 22.12.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller               AUDI




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm              : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl         : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            ASE9KLBP43EX66 ASE9K ET43                       ohne                        66,6                     925      2431    11/25
                            6
                            ASE9KLSA43EX66 ASE9K ET43                       ohne                        66,6                    925      2431     11/25
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R124 E1*124R00/04*2574*00




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPV
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     A6 Avant-/Sportback e-tron, S6 Avant-/Sportback e-tron
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             GH           e1*2018/858*00393*.. 100 - 138 225/55R19     GEW; 12K; 51G; 57E    A6 Avant e-tron; A6
                                                                                                             Sportback e-tron;
                                                                                                             Elektro; Höchste
                                                                                                             Dreißig-Minuten-
                                                                                                             Leistung;
                                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                                             74C; 76V; 77E; 78A


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                                 Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                                 und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                                 das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                                 angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                                 Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                                 zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deuts chland.
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                            Prüfbericht 366-0423-25-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002574
                            ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: ASE9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.12.2025
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                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                                 Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
R124 E1*124R00/04*2574*00




                                 zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                                 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. All e an ein und
                                 derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            GEW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                              Vorderachse:                             225/55R19
                                              Hinterachse:                             245/50R19



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deuts chland.
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                            Prüfbericht 366-0423-25-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002574
                            ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: ASE9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.12.2025
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                                  Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                                  der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                  tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
R124 E1*124R00/04*2574*00




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deuts chland.
						
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