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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000798

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7J x1 H2 Typ X10 707
Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
47.V2        X10 707 V2 / ohne Ring                  5/112/57,1         47       640     2000


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                  Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26 mm         120                 27,5


Verwendungsbereich

Hersteller                          Audi
                                    Volkswagen

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi TT                   118-200        225/50R17     A33 ECE M+S                         A19 A99 Cbo
8J                                                                                         Cpe S02
e1*2001/116*
0369*00-16;
0374*00-01;
0375*00
Audi TT                   135-228        225/50R17     A33 ECE M+S                         A19 A99 Cpe
8J                                                                                         S02
e1*2001/116*
0369*17-..
ab MJ 2015 (8S)
VW Golf Plus              55-125         225/45R17     ECE                                 A12 A19 A58
1KP                                                                                        A99 Flh S02
e1*2001/116*0304*..;
e1*2007/46*0491*..
VW Golf R (VI)            188-199        205/50R17     ECE                                 A12 A19 A99
1K                                                                                         Cbo Flh S02
e1*2001/116
*0242*33-..
VW Touran                 66-125         225/45R17     ECE                                 A12 A19 A99
1T                                                                                         Npf S02
e1*2001/116*
0211*00-22;
e1*2007/46*
0357*00-01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000798

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7J x1 H2 Typ X10 707
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Touran              66-130        225/45R17     ECE                                     A12 A19 A99
1T, 1t                                                                                     Npf S02
e1*2001/116*
0211*23-..;
e1*2007/46*
0357*02-..;
e1*2007/46*0506*..
ab MJ 2011


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000798

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7J x1 H2 Typ X10 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.



Lambsheim, 7. April 2015                                                      00226918.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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