GUTACHTEN zur ECE R-124 000798
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018615 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7J x1 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
47.V2 X10 707 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 47 640 2000
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=26 mm 120 27,5
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Volkswagen
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi TT 118-200 225/50R17 A33 ECE M+S A19 A99 Cbo
8J Cpe S02
e1*2001/116*
0369*00-16;
0374*00-01;
0375*00
Audi TT 135-228 225/50R17 A33 ECE M+S A19 A99 Cpe
8J S02
e1*2001/116*
0369*17-..
ab MJ 2015 (8S)
VW Golf Plus 55-125 225/45R17 ECE A12 A19 A58
1KP A99 Flh S02
e1*2001/116*0304*..;
e1*2007/46*0491*..
VW Golf R (VI) 188-199 205/50R17 ECE A12 A19 A99
1K Cbo Flh S02
e1*2001/116
*0242*33-..
VW Touran 66-125 225/45R17 ECE A12 A19 A99
1T Npf S02
e1*2001/116*
0211*00-22;
e1*2007/46*
0357*00-01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000798
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018615 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7J x1 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Touran 66-130 225/45R17 ECE A12 A19 A99
1T, 1t Npf S02
e1*2001/116*
0211*23-..;
e1*2007/46*
0357*02-..;
e1*2007/46*0506*..
ab MJ 2011
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
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GUTACHTEN zur ECE R-124 000798
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018615 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7J x1 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
S02 Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.
Lambsheim, 7. April 2015 00226918.DOC
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