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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 001178

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55088816 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
                       Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 2

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                         Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                         (mm)
                       W6           EVO 757 W6 / ohne Ring               5/112/66,7         54        700    2100


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        140                    27,5


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                       BMW
                                                        Mini/BMW
R124 001178, Erw. 01




                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       BMW 225xe Active        100           205/55R17     ECE                                 A12 A14 A19
                       Tourer Hybrid                                                                           A56 Flh S02
                       UKL-L, F2AT
                       e1*2007/46*
                       0371*21-..;
                       e1*2007/46*1675*..
                       BMW 2er Active          70-170        205/55R17     ECE                                 A12 A14 A19
                       Tourer                                                                                  A57 Flh S02
                       UKL-L, F2AT
                       e1*2007/46*
                       0371*13-..;
                       e1*2007/46*1675*..
                       BMW 2er Gran Tourer     70-141        205/55R17     ECE                                 A12 A14 A19
                       UKL-L, F2GT                                                                             A57 Ver S02
                       e1*2007/46*
                       0371*18-..;
                       e1*2007/46*1677*..
                       Mini Clubman            75-141        225/45R17     ECE                                 A12 A14 A19
                       One/Cooper ,/D,/S                                                                       A57 Car S02
                       UKL-L, FMK
                       e1*2007/46*
                       0371*19-..,
                       e1*2007/46*1683*..

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 001178

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55088816 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
                       Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 2

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
R124 001178, Erw. 01




                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                       S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

                       Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                       (z.B. Verso, Gran, ...)


                       Lambsheim, 3. April 2017                                                      00268758.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim