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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 001056

                       Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55003016 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ DRV 808
                       Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                Seite 1 von 2
                       Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                            (mm)
                       W6           DRV 808 W6 / ohne Ring                  5/112/66,7         30       795     2150


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°    140                       27,5


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                         BMW

                       Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
R124 001056, Erw. 01




                       ABE/EWG-Nr.
                       BMW 5er-Reihe (VII)      120-265         245/45R18     A10 ECE                             A19 A58 A84
                       G5L                                                                                        A99 L06 Lim
                       e1*2007/46*1688*..                                                                         Y95 S02
                       BMW 7er-Reihe (VI)       155-240         245/50R18     A10 ECE                             A19 A57 A84
                       7L                                                                                         A99 L04 Lim
                       e1*2007/46*0276*10-..                                                                      Y95 S02
                       - mit Allradlenkung
                       BMW 7er-Reihe (VI)       155-240         245/50R18     A10 ECE                             A19 A57 A99
                       7L                                                                                         L05 Lim Y95
                       e1*2007/46*0276*10-..                                                                      S02
                       - ohne Allradlenkung

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 001056

                       Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55003016 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ DRV 808
                       Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 2

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
                       Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                       A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
R124 001056, Erw. 01




                       angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                       von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                       Allradlenkung (4WS).

                       L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                       mit Allradlenkung (4WS).

                       L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                       Allradlenkung (4WS).

                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

                       Y95    Nachrüstrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
                       an Achse 1.


                       Lambsheim, 30. März 2017                                                     00268552.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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