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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 001178

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55088816 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
                       Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                               Seite 1 von 2

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                       führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                          Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                          (mm)
                       W6           EVO 757 W6 / ohne Ring                5/112/66,7         52        700     2100


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                    27,5


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                       BMW

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
R124 001178, Erw. 01




                       Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                             Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       BMW X1                  85-170         225/55R17     ECE                                  A12 A14 A19
                       UKL-L, F1X                                                                                A57 S02
                       e1*2007/46*
                       0371*19-..;
                       e1*2007/46*1676*..


                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55088816 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
                       Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 2

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
R124 001178, Erw. 01




                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


                       Lambsheim, 3. April 2017                                                     00268756.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim