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							                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001841
                            Gutachten Nr. :         CE-000256-D0-216                                          Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            AB3
                            Seite :                 1/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   B41-909


                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Raddaten

                            Radtyp:                                              B41-909
                            Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                            Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
                            Montageposition:                                  Hinterachse *
                            Radausführung:                                         BA1
                            Artikel- oder Katalog-Nr:                            3389 04
                            Radgröße:                                            9Jx19H2
R124 E1*124R00/03*1841*03




                            Rad-Einpresstiefe:                                    41 mm
                            Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
                            Lochzahl:                                                5
                            Mittenlochdurchmesser:                              66,60 mm
                            Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
                            Zentrierring:                                       ohne Ring
                            geprüfte Radlast:                                    1050 kg
                            bei Reifenabrollumfang:                              2380 mm
                            *) Die Verwendung des Rades B41-909, BA1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
                            beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-859 (ECE-Nr. E1 124R-
                            001834*06) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
                            separaten Gutachten für den Radtyp B41-859, BA1 (ECE-Nr. E1 124R-001834*06) zu
                            entnehmen.
                            Allgemeine Anforderungen
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                            nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                            Verwendungsbereich
                            Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

                            Radbefestigung
                            Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                             moment
                            G6E                           Serien-Radschraube M14x1,25                 -      140 Nm
                                                          Schaftlänge 28 mm, Kegel 60°
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001841
                            Gutachten Nr. :         CE-000256-D0-216                                                       Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            AB3
                            Seite :                 2/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   B41-909


                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            G6E                            e1*2018/858*00317*..
                            Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                                                    8.5x19,ET29          9.0x19,ET41
                            105             BMW i5                  245/45R19            275/40R19          A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI)                                                         B84)




                            Auflagen und Hinweise
                            A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
                                 Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
                                 der dort genannten Serienreifengröße.
R124 E1*124R00/03*1841*03




                                 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                 verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
                                 Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
                                 Auflage im Gutachten erlaubt.

                            A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                                 mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                                 müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                                 und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                            A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                 werden.

                            A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                                 nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                 Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                            B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
                                 sind:
                                 - Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm


                            Die Anlage Nr. AB3 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                            für die Räder Typ B41-909 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

                            Geschäftsstelle Essen, 17.10.2024
						
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