Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001470
Gutachten Nr. : CE-000187-L0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 20
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-707
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: BM1
Artikel- oder Katalog-Nr: 3471 18
Radgröße: 7Jx17H2
R124 E1*124R00/03*1470*11
Rad-Einpresstiefe: 47 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,70 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 740 kg
bei Reifenabrollumfang: 2500 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
UKL-L, F2AT, F2GT, F2GC, Serien-Radschraube M14x1,25 - 140 Nm
FM6 Schaftlänge 28 mm, Kegel 60°
FMK, F1H, UKL-L Serien-Radschraube M14x1,25 140 Nm
Schaftlänge 27 mm, Kegel 60°
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001470
Gutachten Nr. : CE-000187-L0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 20
Seite : 2/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 195/55R17 A03)A05)A06)A10)
(LIM. SCHRÄGHECK 5T.) B83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
R124 E1*124R00/03*1470*11
70 bis 170 BMW 2er Active Tourer, 195/55R17 A03)A05)A06)A10)
Active Tourer xDrive, Gran A11)A93a)
Tourer, Gran Tourer xDrive
(KOMBI)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 BMW 2er Gran Coupe, 2er 195/55R17 A03)A05)A06)A10)
xDrive Gran Coupe B83)
(LIM. STUFENHECK 4T.)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
FMK e1*2007/46*1683*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Clubman 195/55R17 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, Front - /
Allradantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6 e1*2018/858*00373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 BMW Mini Cooper C, Mini 205/45R17 A03)A05)A06)A10)
Cooper S
(LIM. SCHRÄGHECK 3T.) 215/45R17
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001470
Gutachten Nr. : CE-000187-L0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 20
Seite : 3/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-707
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen der
dort genannten Serienradgröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
R124 E1*124R00/03*1470*11
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x30 mm, 4-Kolben-Festsattel Kennz. M
Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.03.2025