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							                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001470
                            Gutachten Nr. :         CE-000187-L0-216                                          Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            20
                            Seite :                 1/3
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-707


                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Raddaten

                            Radtyp:                                             RC32-707
                            Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                            Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
                            Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
                            Radausführung:                                         BM1
                            Artikel- oder Katalog-Nr:                            3471 18
                            Radgröße:                                            7Jx17H2
R124 E1*124R00/03*1470*11




                            Rad-Einpresstiefe:                                    47 mm
                            Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
                            Lochzahl:                                                5
                            Mittenlochdurchmesser:                              66,70 mm
                            Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
                            Zentrierring:                                       ohne Ring
                            geprüfte Radlast:                                     740 kg
                            bei Reifenabrollumfang:                              2500 mm

                            Allgemeine Anforderungen
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                            nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


                            Verwendungsbereich
                            Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

                            Radbefestigung
                            Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                             moment
                            UKL-L, F2AT, F2GT, F2GC,      Serien-Radschraube M14x1,25                 -      140 Nm
                            FM6                           Schaftlänge 28 mm, Kegel 60°
                            FMK, F1H, UKL-L               Serien-Radschraube M14x1,25                       140 Nm
                                                          Schaftlänge 27 mm, Kegel 60°
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001470
                            Gutachten Nr. :         CE-000187-L0-216                                                    Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            20
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                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-707


                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            F1H                            e1*2007/46*2018*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive     195/55R17                            A03)A05)A06)A10)
                                            (LIM. SCHRÄGHECK 5T.)                                        B83)



                            Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                            UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
                            F2AT                             e1*2007/46*1675*..
                            F2GT                             e1*2007/46*1677*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
R124 E1*124R00/03*1470*11




                            70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     195/55R17                         A03)A05)A06)A10)
                                            Active Tourer xDrive, Gran                                   A11)A93a)
                                            Tourer, Gran Tourer xDrive
                                            (KOMBI)



                            Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                            F2GC                            e1*2007/46*2064*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            85 bis 140      BMW 2er Gran Coupe, 2er 195/55R17                            A03)A05)A06)A10)
                                            xDrive Gran Coupe                                            B83)
                                            (LIM. STUFENHECK 4T.)



                            Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                            UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
                            FMK                               e1*2007/46*1683*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            75 bis 155      BMW Mini Clubman           195/55R17                         A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI, Front - /
                                            Allradantrieb)




                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            FM6                            e1*2018/858*00373*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            100 bis 150     BMW Mini Cooper C, Mini 205/45R17                            A03)A05)A06)A10)
                                            Cooper S
                                            (LIM. SCHRÄGHECK 3T.) 215/45R17
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001470
                            Gutachten Nr. :         CE-000187-L0-216                                                Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            20
                            Seite :                 3/3
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-707


                            Auflagen und Hinweise
                            A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen der
                                 dort genannten Serienradgröße.
                                 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                 verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
                                 Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
                                 Auflage im Gutachten erlaubt.
                                 Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                                 so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                                 Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                            A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                                 mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                                 müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
R124 E1*124R00/03*1470*11




                                 und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                            A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                 werden.

                            A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                                 nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                 Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                            A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
                                 dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
                                 P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                            A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                                 nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                 Fahrzeugherstellers).

                            B83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
                                 sind:
                                  Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x30 mm, 4-Kolben-Festsattel Kennz. M



                            Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                            für die Räder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

                            Geschäftsstelle Essen, 24.03.2025
						
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