Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001812
Gutachten Nr. : CE-000258-E0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-9020
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: BA1
Artikel- oder Katalog-Nr: 3400 09
Radgröße: 9Jx20H2
R124 E1*124R00/03*1812*04
Rad-Einpresstiefe: 24 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 830 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die Verwendung des Rades B41-9020, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10520 (ECE-Nr. E1 124R-
001842*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp B41-10520, BA1 (ECE-Nr. E1 124R-001842*03) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
G7L Serien-Radschraube M14x1,25 - 140 Nm
Schaftlänge 28,5 mm, Kegel 60°,
Kalotte beweglich
G3XN Serien-Radschraube M14x1,25 - 140 Nm
Schaftlänge 28 mm, Kegel 60°
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001812
Gutachten Nr. : CE-000258-E0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 2/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7L e1*2018/858*00154*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x20,ET24 10.5x20,ET44
125 bis 280 BMW 7er, i7 255/45R20 285/40R20 A03)A05)A06)A10)
(LIM. STUFENHECK 4T.) A94)B81)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XN e1*2018/858*00409*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x20,ET24 10.5x20,ET44
R124 E1*124R00/03*1812*04
120 bis 280 BMW X3 255/45R20 285/40R20 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI) A94)B89)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001812
Gutachten Nr. : CE-000258-E0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : DE3
Seite : 3/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-9020
B81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
- Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
- Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm
B89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
- Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
- Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm
Die Anlage Nr. DE3 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 27.02.2025
R124 E1*124R00/03*1812*04