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							GUTACHTEN zur ECE R124 000044

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55090910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ E-808
Hersteller                        Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 1 von 3

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
W3           E 808 W3/ohne Ring                     5/120/72,6         30       830     2140


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°          130               27
S02       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°           120               25


Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT              155-300         245/50R18     A10 ECE                             A04 A05 A09
GT                                                                                        A14 A21 A63
e1*2007/46*0215*..                                                                        Flh L05 NBF
Gran Turismo                                                                              S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT              155-300         245/50R18     A10 A84 ECE                         A04 A05 A09
GT                                                                                        A14 A21 A63
e1*2007/46*0215*..                                                                        Flh L04 NBF
Gran Turismo                                                                              S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           120-225         245/45R18     A32 A84 T00 T96 ECE                 A04 A05 A09
5L                                                                                        A14 A21 A58
e1*2007/46*0363*..                                                                        A63 L04 Lim
- mit Allradlenkung                                                                       S01
BMW 5er-Reihe           120-225         245/45R18     A32 T00 T96 ECE                     A04 A05 A09
5L                                                                                        A14 A21 A58
e1*2007/46*0363*..                                                                        A63 L05 Lim
- ohne Allradlenkung                                                                      S01
BMW 5er-Touring         120-225         245/45R18     A32 A84 T00 T96 ECE                 A04 A05 A09
5K, K-N1                                                                                  A14 A21 A58
e1*2007/46*0455*..,                                                                       A63 Car F40
e1*2007/46*0508*..                                                                        L04 S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring         120-225         245/45R18     A32 T00 T96 ECE                     A04 A05 A09
5K, K-N1                                                                                  A14 A21 A58
e1*2007/46*0455*..,                                                                       A63 Car F40
e1*2007/46*0508*..                                                                        L05 S01
- ohne Allradlenkung




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GUTACHTEN zur ECE R124 000044

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55090910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ E-808
Hersteller                       Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 2 von 3
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe          155-400        245/50R18    A10 A84 ECE                             A04 A05 A09
701, 7L                                                                                    A14 A21 A63
e1*2001/116*0490*..;                                                                       L04 NBF S01
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          155-400        245/50R18    A10 ECE                                 A04 A05 A09
701, 7L                                                                                    A14 A21 A63
e1*2001/116*0490*..;                                                                       L05 NBF S01
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung
BMW X1                 100-190        225/45R18    A32 T91 T95 ECE                         A04 A05 A09
X1, X-N1                                                                                   A14 A21 A63
e1*2007/46*0275*..;                                                                        S02
e1*2007/46*0454*..


Auflagen und Hinweise

A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000044

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55090910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ E-808
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 3 von 3
Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass das Anzugsmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km zu
überprüfen sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass das Anzugsmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km zu
überprüfen sind.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Lambsheim, 3. November 2010
                                                                                        00157578.DOC




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