GUTACHTEN zur ECE R124 000044
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55090910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ E-808
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W3 E 808 W3/ohne Ring 5/120/72,6 30 830 2140
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27
S02 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 120 25
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT 155-300 245/50R18 A10 ECE A04 A05 A09
GT A14 A21 A63
e1*2007/46*0215*.. Flh L05 NBF
Gran Turismo S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT 155-300 245/50R18 A10 A84 ECE A04 A05 A09
GT A14 A21 A63
e1*2007/46*0215*.. Flh L04 NBF
Gran Turismo S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 120-225 245/45R18 A32 A84 T00 T96 ECE A04 A05 A09
5L A14 A21 A58
e1*2007/46*0363*.. A63 L04 Lim
- mit Allradlenkung S01
BMW 5er-Reihe 120-225 245/45R18 A32 T00 T96 ECE A04 A05 A09
5L A14 A21 A58
e1*2007/46*0363*.. A63 L05 Lim
- ohne Allradlenkung S01
BMW 5er-Touring 120-225 245/45R18 A32 A84 T00 T96 ECE A04 A05 A09
5K, K-N1 A14 A21 A58
e1*2007/46*0455*.., A63 Car F40
e1*2007/46*0508*.. L04 S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring 120-225 245/45R18 A32 T00 T96 ECE A04 A05 A09
5K, K-N1 A14 A21 A58
e1*2007/46*0455*.., A63 Car F40
e1*2007/46*0508*.. L05 S01
- ohne Allradlenkung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000044
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55090910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ E-808
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe 155-400 245/50R18 A10 A84 ECE A04 A05 A09
701, 7L A14 A21 A63
e1*2001/116*0490*..; L04 NBF S01
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe 155-400 245/50R18 A10 ECE A04 A05 A09
701, 7L A14 A21 A63
e1*2001/116*0490*..; L05 NBF S01
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung
BMW X1 100-190 225/45R18 A32 T91 T95 ECE A04 A05 A09
X1, X-N1 A14 A21 A63
e1*2007/46*0275*..; S02
e1*2007/46*0454*..
Auflagen und Hinweise
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000044
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55090910 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ E-808
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass das Anzugsmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km zu
überprüfen sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass das Anzugsmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km zu
überprüfen sind.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Lambsheim, 3. November 2010
00157578.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim