GUTACHTEN zur ECE R124 000653
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7.0Jx16H2 Typ SE7016
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
25 SE7016 LK120 / ohne Ring 5/120/72,6 31 680 2000
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 25
S03 Serien-Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 28
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe 85-160 205/55R16 ECE A10 0A1 A04 A05
390L, -/X A07 A09 A16
e1*2001/116* A21 B29 Car
0308*00-08, Lim S02
0344*00-05
BMW 3er-Reihe 85-160 205/55R16 ECE A32 T91 T94 0A1 A04 A05
390L, -/X, 3L, 3K, 3K- A07 A09 A16
N1 A21 B29 Car
e1*2001/116* Lim S02
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe 90-147 205/55R16 ECE A10 M+S 0A1 A04 A05
392C, 390X, 3C A07 A09 A16
e1*2001/116*0346*.., A21 B29 Cbo
e1*2001/116*0344*..; Cpe S02
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000653
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7.0Jx16H2 Typ SE7016
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe 85-147 205/60R16 ECE A11 0A1 A04 A05
3L A07 A09 A16
e1*2007/46*0314*05-.. A21 A57 B01
- ab Modell 2012 Lim S03
BMW 3er-Touring 85-147 205/60R16 ECE A11 0A1 A04 A05
3K, 3K-N1 A07 A09 A16
e1*2007/46*0315*06-.. A21 A57 B01
e24*2007/46*0022*03- Car S03
- ab Modell 2013
BMW 4er-GranCoupé 100, 105 205/60R16 ECE A10 0A1 A04 A05
3C A07 A09 A16
e1*2007/46*0316*10-.. A21 A58 B01
Lim S03
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen
A07 Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A09 Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A16 Zum Auswuchten der Nachrüsträder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
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GUTACHTEN zur ECE R124 000653
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7.0Jx16H2 Typ SE7016
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B01 Die Nachrüsträder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.
B29 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Nachrüsträder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
S02 Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000653
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7.0Jx16H2 Typ SE7016
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Lambsheim, 29. Juli 2014 00214907.DOC
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