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							GUTACHTEN zur ECE R124 000653

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7.0Jx16H2 Typ SE7016
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 4

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
25           SE7016 LK120 / ohne Ring            5/120/72,6          31          680    2000


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M12x1,5       Kegel 60°        110                     25
S03       Serien-Schraube M14x1,25      Kegel 60°        130                     28


Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW


Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe            85-160         205/55R16    ECE A10                              0A1 A04 A05
390L, -/X                                                                                 A07 A09 A16
e1*2001/116*                                                                              A21 B29 Car
0308*00-08,                                                                               Lim S02
0344*00-05
BMW 3er-Reihe            85-160         205/55R16    ECE A32 T91 T94                      0A1 A04 A05
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-                                                                    A07 A09 A16
N1                                                                                        A21 B29 Car
e1*2001/116*                                                                              Lim S02
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe            90-147         205/55R16    ECE A10 M+S                          0A1 A04 A05
392C, 390X, 3C                                                                            A07 A09 A16
e1*2001/116*0346*..,                                                                      A21 B29 Cbo
e1*2001/116*0344*..;                                                                      Cpe S02
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio




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GUTACHTEN zur ECE R124 000653

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0Jx16H2 Typ SE7016
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe         85-147         205/60R16     ECE A11                               0A1 A04 A05
3L                                                                                       A07 A09 A16
e1*2007/46*0314*05-..                                                                    A21 A57 B01
- ab Modell 2012                                                                         Lim S03


BMW 3er-Touring       85-147         205/60R16     ECE A11                               0A1 A04 A05
3K, 3K-N1                                                                                A07 A09 A16
e1*2007/46*0315*06-..                                                                    A21 A57 B01
e24*2007/46*0022*03-                                                                     Car S03
- ab Modell 2013

BMW 4er-GranCoupé 100, 105           205/60R16     ECE A10                               0A1 A04 A05
3C                                                                                       A07 A09 A16
e1*2007/46*0316*10-..                                                                    A21 A58 B01
                                                                                         Lim S03



Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen

A07   Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A09    Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A16     Zum Auswuchten der Nachrüsträder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ECE R124 000653

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0Jx16H2 Typ SE7016
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 4

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01    Die Nachrüsträder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Nachrüsträder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000653

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7.0Jx16H2 Typ SE7016
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 4

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Lambsheim, 29. Juli 2014                                                00214907.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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