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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001056

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ DRV 808
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W3           DRV 808 W3 / ohne Ring                  5/120/72,6         43       745     2150

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°    120                       25
S03       Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°    130                       27

Verwendungsbereich

Hersteller                         BMW

Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe 4x4        145-200         245/40R18     ECE                                 A12 A19 A99
560X                                                                                       Lim S02
e1*2001/116*0322*..
BMW 5er-Touring 4x4      145-200         245/40R18     ECE                                 A12 A19 A99
560X                                                                                       Car S02
e1*2001/116*0322*..
BMW X3                   100-230         245/50R18     A32 ECE                             A19 A99 S03
X3, X-N1
e1*2007/46*0512*..;
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                   100-230         245/50R18     A32 ECE                             A19 A99 S03
X3, X-N1
e1*2007/46*
0512*11-.., 0454*13-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001056

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ DRV 808
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.



Lambsheim, 5. Februar 2016                                                            00242134.DOC




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