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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000931

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55083315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 9Jx19 H2 Typ X10X-909
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad zur Verwendung an Achse 1

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
48.WZ1       X10X -909 WZ1 / ohne Ring            5/120/74,1         48        1030     2380


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        140                    28


Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X6                155-330         255/50R19     ECE A12 R02                           A19 A99 VA1
X6                                                                                        S02
e1*2007/46*0412*08-..
- ab MJ 2015

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000931

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55083315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 9Jx19 H2 Typ X10X-909
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55083315, Ausfertigung 1
(RADTYP X10X-909) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.



Lambsheim, 14. Oktober 2015                                                   00237061.DOC




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