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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000880

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 3

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
004          19255 004 / ohne Ring                  5/120/74,06        46          985   2250

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S02   Schraube M14x1,25              Kegel 60°      140                     27,6                 80910205
S03   Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°      140                     27,5                 Serie

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                  155-240         255/55R18     ECE T05 T09                              A10 A14 A21
X5, X-N1                                                                                       A56 NBF S03
e1*2007/46*0421*10-..
e1*2007/46*0454*11-..
- ab Modell 2014
BMW X5                  155-261         255/55R18     ECE 197                                  A10 A14 A21
X70, X5, X-N1           155-300         255/55R18     ECE M+S 197                              NBF S02
e1*2001/116*0420*..;
e1*2007/46*
0421*00-09;
e1*2007/46*
0454*00-10
- mit Radhaus-
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.




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GUTACHTEN zur ECE R-124 000880

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 3

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

197      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1970 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km sind die
Radbefestigungsteile mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel nachzuziehen.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km sind die
Radbefestigungsteile mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel nachzuziehen.




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GUTACHTEN zur ECE R-124 000880

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                      O.Z. Spa

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T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Lambsheim, 5. Juni 2015                                                                 00230485.DOC




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