Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
die Erweiterung der Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124
COMMUNICATION
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt
approval extended
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124
Nummer der Genehmigung: 000548 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Reifen Gundlach GmbH
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
OX02 9019
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
Kraftfahrt-Bundesamt
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2
Nummer der Genehmigung: 000548, Erweiterung 01
Approval No.:
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
9J
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
siehe Prüfbericht Punkt 0.7
see test report no. 0.7
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment:
serienmäßige Radschrauben
original wheel mounting bolt
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
siehe Prüfbericht Punkt 0.9
see test report no. 0.9
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
12.02.2015 - 20.02.2015
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
25.02.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Nummer der Genehmigung: 000548, Erweiterung 01
Approval No.:
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
366-0369-13-WIRD/N1
9. Bemerkungen:
Remarks:
entfällt
not applicable
10. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Siehe Anlage 1
see appendix 1
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 31.03.2015
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Nina Haderup
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Nummer der Genehmigung: 000548, Erweiterung 01
Approval No.:
15. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich
ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
1. Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
2. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
3. Beschreibungsunterlagen
Information package
Montageanleitung für Leichtmetallrad
Bestla OX02 9019 E1 124R–000548
Montageanleitung
1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.
3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
entsprechen.
4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
werden.
5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
anzuschrauben.
Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.
7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
geprüften Version entspricht.
Pflegehinweise
Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
werden.
Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
beachten.
Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0369-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000548
ANLAGE: 9.4 Radtyp: OX02 9019
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 25.02.2015
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
512048741 OX02 9019 PCD120 ohne 74,1 995 2300 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 300 255/50R19 M+S 12K; 51G; 52J; 57E Nur BMW X6
225 - 330 255/50R19 12K; 51G; 57E (Baureihe E71);
10B; 11H; 11N; 51A;
714; 721; 73C; 74D;
76V
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 261 255/50R19 12K; 51G Nur BMW X5
(Baureihe E70);
10B; 11F; 11H; 51A;
714; 721; 73C; 74D;
744; 76V
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 255/50R19 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
255/50R19 M+S 12K; 51G; 52J 714; 721; 73C; 74D;
76V
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/50R19 12K; 51G; 57E Nur BMW X6
280 255/50R19 M+S 51G; 52J; 57E (Baureihe E71); bis
e1*2007/46*0412*07;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76A; 76V
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/50R19 12K; 51G; 57E ab
255/50R19 M+S 51G; 52J; 57E e1*2007/46*0412*08;
BMW X6 (Baureihe
F16);
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76A; 76V
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0369-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000548
ANLAGE: 9.4 Radtyp: OX02 9019
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 25.02.2015
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 190 255/50R19 12K; 51G ab
e1*2007/46*0454*14;
BMW X6 (Baureihe
F16);
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 225 255/50R19 12K; 51G Nur BMW X5
255/50R19 M+S 12K; 51G; 52J (Baureihe E70); bis
e1*2007/46*0454*10;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11F) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Räder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Räder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0369-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000548
ANLAGE: 9.4 Radtyp: OX02 9019
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 25.02.2015
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714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter
Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.