Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0246-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001292
ANLAGE: 9.5 Radtyp: BX700PXB 7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 28.06.2017
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Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 105/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
510542566/OS BX700PXB 7017 OS ohne 56,6 590 2105 03/17
510542566/OS BX700PXB 7017 OS ohne 56,6 610 1980 03/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serienbefestigungsmittel, Radmutter M215KEGN; Nabenkappe
Z01,Ø60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIR e50*2007/46*0007*.. 99 - 104 215/50R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
KL1J e4*2001/116*0140*.. 74 - 104 215/50R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P-J/V; P-J/SW; J-A; P-J; P-J/SW/V
Zubehör : Serienbefestigungsmittel, Radmutter M215KEGN; Nabenkappe
Z01,Ø60
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P-J
Zubehör : Serienbefestigungsmittel, Radmutter M215KEGN; Nabenkappe
Z01,Ø60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/V
140 Nm für Typ : P-J/SW; P-J/SW/V
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0246-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001292
ANLAGE: 9.5 Radtyp: BX700PXB 7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 28.06.2017
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Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 70 - 143 215/50R17 12K; 51G Nur ASTRA SPORTS
74 - 132 225/45R17 12K; 51G TOURER; ASTRA
NOTCHBACK;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J e1*2007/46*0141*.. 64 - 85 225/45R17 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
64 - 103 215/50R17 12K; 51G 711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
P-J e1*2007/46*0141*.. 70 - 103 215/50R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 215/50R17 12K; 51G Nur ASTRA SPORTS
TOURER;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 70 - 103 215/50R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
Verkaufsbezeichnung: MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J-A e4*2007/46*0537*.. 85 - 103 215/60R17 12K; 51G bis
e4*2007/46*0537*06;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0246-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001292
ANLAGE: 9.5 Radtyp: BX700PXB 7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 28.06.2017
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.