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							                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                       DE-24932 Flensburg




                                    MITTEILUNG

                            E1      ausgestellt von:
                                              Kraftfahrt-Bundesamt

                                    über die Erweiterung einer Genehmigung
                                    für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
                                    Ergänzung 01


                                    COMMUNICATION

                                    issued by:
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
R124 000692, Erw. 03




                                    of the extension of an approval
                                    of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
                                    supplement 01


                       Nummer der Genehmigung: 000692                    Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                      Extension No.


                       1.    Radhersteller:
                             Wheel manufacturer:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       2.    Typbezeichnung des Rades:
                             Wheel type designation:
                             OX07 6015

                       2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
                             Category of replacement wheels:
                             Dimensionsgleiche Nachrüsträder
                             Pattern part replacement wheels

                       2.2   Werkstoff:
                             Construction material:
                             Aluminiumlegierung
                             Aluminium alloy
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 000692                     Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                       Extension No.

                       2.3   Fertigungsverfahren:
                             Method of production:
                             gegossene Räder
                             casted wheels

                       2.4   Kennung der Felgenkontur:
                             Rim contour designation:
                             6J

                       2.5   Einpresstiefe des Rades:
                             Wheel inset/outset:
                             siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
                             see point 0.7 of the test report
R124 000692, Erw. 03




                       2.6   Radbefestigung:
                             Wheel attachment:
                             serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw. mitgelieferte
                             Befestigungsmittel des Radherstellers
                             original mounting parts of the vehicle manufacturer or delivered mounting parts
                             of the wheel manufacturer

                       2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
                             Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
                             siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
                             see point 0.9 of the test report

                       3.    Name und Anschrift des Herstellers:
                             Manufacturer‘s name and address:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
                             If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
                             entfällt
                             not applicable

                       5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
                             Date on which the wheel was submitted for approval tests:
                             ab Oktober 2014
                             from October 2014
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   3

                       Nummer der Genehmigung: 000692                       Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                         Extension No.

                       6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
                             Technical Service responsible for carrying out the approval test:
                             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                             DE-67245 Lambsheim

                       7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             13.09.2017

                       8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Number of report issued by that service:
                             55-0007-15 (4. Ausfertigung)

                       9.    Bemerkungen:
R124 000692, Erw. 03




                             Remarks:
                             Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                             The indications given in the above mentioned test report including its
                             annexes shall apply.

                       10.   Die Genehmigung wird erweitert
                             Approval extended

                       11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             siehe Anlage 1 des Prüfberichtes
                             see appendix 1 of the test report

                       12.   Ort:               DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       13.   Datum:             12.10.2017
                             Date:

                       14.   Unterschrift:      Im Auftrag
                             Signature:
                  Montageanleitung für Leichtmetallrad

       Oberon 4         OX07 6015 KBA 50087 &               E1 124R–000692

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
       Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.

            Bei Ford Modellen bei denen im Gutachten als Art der Befestigungsmittel
            „Serien- ww- Zubehörhutmutter M12 x 1,5“ aufgeführt ist, sind als
            Serienmuttern nur die für Leichtmetallräder vorgesehenen „neuen globalen
            Radmuttern“ OE Nr.: 5114407 zu verwenden (Foto). Wahlweise können die im
            Gutachten aufgeführten Zubehörmuttern verwendet werden.


  6. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  7. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  8. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
     Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
     dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  9. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
     gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
     Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
     geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
                       Gutachten zur UN ECE R124 000692

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000715 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                       Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 3
                       Prüfgegenstand

                       Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                        (mm)
                       PC1       OX07 6015 PC1 / ohne Ring              4/108/65,1         23       590     1950


                       Befestigungsmittel

                       Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment       Gesamtlänge     Artikel-Nr.
                                                                         (Nm)               (mm)
                       S02   Serien- ww.                    Flachbund    90                 57,5            Serie ww.
                             Zubehörschraube M12x1,25                                                       RG.S027
                       S03   Serien- ww.                    Flachbund    100                57,5            Serie ww.
                             Zubehörschraube M12x1,25                                                       RG.S027
                       S04   Serien- ww.                    Flachbund    110                57,5            Serie ww.
                             Zubehörschraube M12x1,25                                                       RG.S027
R124 000692, Erw. 03




                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Citroen C3 (II)         44-88        185/65R15     A90 ECE                           A19 A99 Y85
                       S*****, S                                                                            S03
                       e2*2007/46*0003*..;
                       e2*2007/46*0060*..
                       (FIN: VF7SC, /SR,
                       /SN...)
                       Citroen C3 (III)        50-81        185/65R15     ECE                               A19 A58 A90
                       S                       50-85        195/65R15     ECE                               A99 Flh S02
                       e2*2007/46*
                       0003*44-..,
                       e2*2007/46*0060*17-..
                       (FIN: VF7SX, /SY...)
                       Citroen C3 Picasso      66-70        195/60R15     A33 ECE                           A19 A99 S03
                       SH****, SH              80-88        195/60R15     A33 ECE M+S
                       e2*2001/116*0371*..;
                       e2*2007/46*0110*..
                       Citroen DS3             50-88        185/65R15     A90 ECE                           A19 A99 Cbo
                       S*****, S                                                                            Y84 S03
                       e2*2007/46*0003*..
                       (FIN: VF7SA...;
                       VF7SB)
                       Peugeot 207 CC          82           185/65R15     A13                               A19 A99 Cbo
                       W*****                                                                               ECE S04
                       e2*2001/116*0340*..
                       - Cabrio-Coupé
                       Peugeot 207, 207SW      50-88        185/65R15     A13 ECE                           A19 A99 Car
                       W*****, W                                                                            Flh S04
                       e2*2001/116*0340*..,
                       e2*2007/46*0072*..


                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000692

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000715 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 3
                       Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Peugeot 208            50-88         185/65R15     A33 ECE                             A19 A58 A99
                       C                                                                                      Flh KOV S04
                       e2*2007/46*0070*..;
                       e2*2007/46*0071*..
                       Peugeot 208 XY         68-88         185/65R15     A33 ECE                             A19 A58 A99
                       C                                                                                      Flh KMV S04
                       e2*2007/46*0070*..

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
R124 000692, Erw. 03




                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                       Reifenfülldruck zu beachten ist.

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                       werden.

                       A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                       angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                       von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                       Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                       Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                       Cabrio-Limousine, Roadster.



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000692

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000715 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 3
                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                       KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                       zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                       KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                       zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                       S02      Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                       vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                       Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1).
                       Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
R124 000692, Erw. 03




                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       S03      Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                       vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                       Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1).
                       Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       S04      Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                       vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                       Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1).
                       Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                       Karosserieform Fließheck.

                       Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                       Karosserieform Fließheck.


                       Lambsheim, 13. September 2017


                                                                                              00278838.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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