Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0898-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000639 ANLAGE: 9.1 Radtyp: 45144100-07 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 4 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 00-5770 5770 ohne 54 348 1739 06/14 00-5770 5770 ohne 54 348 1739 06/14 04-5770 5770 ohne 54 348 1739 06/14 04-5770 5770 ohne 54 348 1739 06/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN C1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P***** e11*2001/116*0238*.. 51 - 60 165/65R14 *); ab e11*2001/116*0238*11; 77E; 1); 2); 33) Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, TOYOTA Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 108 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P***** e11*2001/116*0237*.. 51 - 60 165/65R14 *); ab e11*2001/116*0237*11; 77E; 1); 2); 33) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0898-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000639 ANLAGE: 9.1 Radtyp: 45144100-07 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, TOYOTA Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AB1 e11*2001/116*0236*.. 51 165/65R14 *); ab 53 165/65R14 e11*2001/116*0236*11; 77E; 1); 36) *) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Auflagen" angeführt, so sind nur diese Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen. Auflagen 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf: - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und Beschränkungen auf Winterreifen (M+S) - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis und Betriebsanleitung. 2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen. 33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden. 36) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile für das Serien-Stahlrad dieses Fahrzeugtyps zu verwenden. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.