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Prüfbericht 366-0898-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000639
ANLAGE: 9.1                                                           Radtyp: 45144100-07
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 04.10.2018
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, PEUGEOT, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 4 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
00-5770             5770                       ohne                          54                      348     1739    06/14
00-5770             5770                       ohne                          54                      348     1739    06/14
04-5770             5770                       ohne                          54                      348     1739    06/14
04-5770             5770                       ohne                          54                      348     1739    06/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
P*****       e11*2001/116*0238*.. 51 - 60          165/65R14                                    *); ab
                                                                                                e11*2001/116*0238*11;
                                                                                                77E; 1); 2); 33)

Fahrzeughersteller                         : CITROEN, PEUGEOT, TOYOTA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 108
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
P*****       e11*2001/116*0237*.. 51 - 60          165/65R14                                    *); ab
                                                                                                e11*2001/116*0237*11;
                                                                                                77E; 1); 2); 33)




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                  Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0898-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000639
ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: 45144100-07
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.10.2018
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, PEUGEOT, TOYOTA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
AB1          e11*2001/116*0236*.. 51 165/65R14                                               *); ab
                                  53 165/65R14                                               e11*2001/116*0236*11;
                                                                                             77E; 1); 36)

*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Auflagen" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
Auflagen
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
      entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
      für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.
36)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile für das Serien-Stahlrad dieses Fahrzeugtyps zu verwenden.
      Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht
      werden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.