Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001683
Gutachten Nr. : CE-000231-A0-413 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/2
Hersteller : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Typ : SPL 708
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 708
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: V2
Radgröße: 7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 760 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
5FP Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 laut Bedienungs-
mm, Gewinde M14x1,5, anleitung
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001683
Gutachten Nr. : CE-000231-A0-413 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/2
Hersteller : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Typ : SPL 708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Seat Ateca 215/50R18 A03)A05)A06)A10)
225/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Seat Cupra Ateca 225/50R18 A03)A05)A06)A10)B01)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
B01) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
- Achse 1 : 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ SPL 708 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019