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							Gutachten zur ECE R124 000675

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55118314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                           Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
R1           OX07 6016 R1 / ohne Ring                4/100/60,1         40        650     2050


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°      110                    23 (einteilig) ww.
          (ein- ww. zweiteilig)                                              25,8 (zweiteilig)


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung    kW-Bereich         Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Dokker          55-85              205/50R16     A12 ECE                               A19 A58 A99
SD (OSD..)                                                                                   KOV S02
e2*2001/116*
0314*55-..;
e2*2007/46*0030*16-..
Dacia Lodgy           59-85              195/55R16     A33 ECE                               A19 A58 A99
SD (JSD..)                                                                                   KOV S02
e2*2001/116*
0314*49-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Gutachten zur ECE R124 000675

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55118314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von
ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 10. Oktober 2016


                                                                      00258612.DOC




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