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Gutachten 366-0733-12-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000142
ANLAGE: 9.1                                              Radtyp: 50144100-03
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 23.05.2013
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Fahrzeughersteller                           : DAIHATSU
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 J X 14 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
00-5645             5645                           ohne                     54                    430     1785     18/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAIHATSU
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
M4           e13*2001/116*0198*.. 67 - 76           175/65R14 82                              1); 2)

Verkaufsbezeichnung:     SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
M3           e13*2001/116*0147*.. 51 - 76 175/65R14 82                                        nur SIRION;
                                                                                              1); 2)
M3             e13*2003/97*0147*..       51 - 76    175/65R14 82                              JUSTY nur 51 kW;
                                                                                              1); 2)

Auflagen

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Befestigungsteile und Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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