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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001095

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ SIN 707-4L
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                           Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                       Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                       (mm)
F4           SIN 707-4L F4 / ohne Ring                 4/98/58,1          35        620    1940


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,25              Kegel 60°      90                     26


Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat

Handelsbezeichnung        kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 500 Abarth /-C       99,103,118       205/40R17     ECE                                 A12 A21 A99
312                                                                                          B02 Cbo Flh
e3*2001/116*0261*..;                                                                         S02
e3*2007/46*0064*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001095

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ SIN 707-4L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die mitgelieferten-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.




Lambsheim, 13. Juli 2016                                                       00253700.DOC




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