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Gutachten 366-0719-12-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000308
ANLAGE: 9.1                                              Radtyp: 60155114-02
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 27.12.2012
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Fahrzeughersteller                         : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 CH                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)     (mm)      datum
04-7150             7150                         ohne                      60                     490    1937      18/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GY
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EY; MZ; FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 99          195/65R15 91H                                71O; 722; 73C; S01;
                                                                                               S02

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                         Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   185/60R15 84H                                            71O; 722; 73C; S01;
                                                                                               S02

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99          195/65R15 91H                                71O; 722; 73C; S01;
                                                                                               S02
GY             e4*2001/116*0124*..     79 - 88    195/65R15 91H                                Stufenheck;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               71O; 722; 73C; S01;
                                                                                               S02

Auflagen
71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Gutachten 366-0719-12-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000308
ANLAGE: 9.1                                              Radtyp: 60155114-02
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 27.12.2012
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S01) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
     - Reifengröße mit Betriebskennung ( Last und Geschwindigkeitsindex) und
       Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
     - Befestigungsteile und Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad
     - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
       und Betriebsanleitung.
S02) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.