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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000767

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054115 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7Jx17H2 Typ AT 707
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 3

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
54.V2        AT 707 V2 / ohne Ring                  5/112/57,1         54        705    1960


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26 mm     120                     27,5
S03       Schraube M14x1,5             Kugel d=26 mm     170                     30


Verwendungsbereich

Hersteller                         Ford
                                   Seat
                                   Skoda
                                   Volkswagen

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Galaxy               66-150        225/45R17      ECE                                A12 A14 A21
WGR                                                                                       S03
e1*93/81,95/54,
2001/116*0024*..
Seat Alhambra             66-150        225/45R17      ECE                                A12 A14 A21
7MS                                                                                       S03
e1*95/54, 98/14,
2001/116*0036*..
Seat Altea / Toledo       63-155        225/45R17      ECE                                A12 A14 A21
5P, 5PN                                                                                   A60 Flh KOV
e9*2001/116*0050*..;                                                                      SeF Sth S02
e9*2007/46*0012*..
Seat Leon                 63-195        225/45R17      ECE                                A12 A14 A21
1P, 1PN                                                                                   A58 Flh S02
e9*2001/116*0052*..;
e9*2007/46*0013*..
Skoda Octavia (II)        55-147        225/45R17      ECE                                A12 A14 A21
1Z                                                                                        Car Lim Npf
e11*2001/116*0230*..;                                                                     S02
e11*2007/46*0012*..

VW Golf (V)               55-184        225/45R17      ECE                                A12 A14 A21
1K                                                                                        Flh S02
e1*2001/116*
0242*00-24




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000767

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054115 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7Jx17H2 Typ AT 707
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3
Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf (V) Variant    59-147          225/45R17   ECE                                   A12 A14 A21
1KM                                                                                      A58 Car S02
e1*2001/116*
0328*00-14
VW Golf (VI)           59-173          225/45R17   ECE                                   A12 A14 A21
1K                                                                                       Cbo Flh S02
e1*2001/116
*0242*25-..;
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio
VW Golf (VI) Variant   59-118          225/45R17   ECE                                   A12 A14 A21
1KM                                                                                      Car S02
e1*2001/116*0328*..;
e1*2007/46*0492*..
VW Golf Plus           55-125          225/45R17   ECE                                   A12 A14 A21
1KP                                                                                      A58 Flh S02
e1*2001/116*0304*..;
e1*2007/46*0491*..
VW Jetta               77 - 155        225/45R17   ECE                                   A12 A14 A21
16, 16H                                                                                  A58 Sth S02
e1*2007/46*0539*..;
e1*2007/46*0584*..
VW Jetta               66-147          225/45R17   ECE                                   A12 A14 A21
1KM                                                                                      A58 Sth S02
e1*2001/116*0328*..
VW Sharan              66-150          225/45R17   ECE                                   A12 A14 A21
7M                                                                                       S03
e1*93/81,95/54,
98/14,2001/116
*0023*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000767

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55054115 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7Jx17H2 Typ AT 707
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 3 von 3

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die mitgelieferten-Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

SeF    Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack
(Typ 5P, 5PN).

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.


Lambsheim, 15. Juli 2015                                                       00232463.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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