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							Gutachten zur ECE R124 000628

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
X4        OX08 7016 X4 / ohne Ring                5/108/63,4         50       715     2200


Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   130                    -                    RG.585F
S03   Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°   130                    -                    -
S04   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°   140                    32                   -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max             70-134         205/55R16     ECE                                   A12 A19 A99
(Compact)              70-134         215/55R16     ECE                                   KoS S03
DXA
e13*2007/46*1103*..
Ford Focus             63-134         205/55R16     ECE                                   A12 A19 A99
DYB                    63-134         205/55R16     ECE M+S                               S03
e13*2007/46*1138*..    63-134         215/55R16     ECE
                       63-134         215/55R16     ECE M+S
Ford Grand C-Max       70-134         215/55R16     ECE                                   A12 A19 A99
DXA                    77,92          205/55R16     ECE                                   KmS S03
e13*2007/46*1103*..
Volvo S60, V60         84-149         205/60R16     A13                                   A19 A63 A99
F, F-N2D               84-224         215/55R16     A33                                   ECE S04
e9*2007/46*0023*..;
e13*2007/46*1157*..
Volvo S80              80-177         205/60R16     ECE                                   A13 A19 A99
A, A-2D                80-224         225/55R16     ECE                                   S04
e9*2001/116*0057*..,
e1*2001/116*0504*..
Volvo V40              84             195/60R16     ECE                                   A19 A63 A99
M, M-N2E               84-187         205/55R16     A33 ECE                               Flh S02
e4*2001/116*
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC           84-187         205/60R16     ECE                                   A13 A19 A99
M, M-N2E                                                                                  Flh S02
e4*2001/116*
0076*29..;
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000628

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 3

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo V70               80-177         205/60R16   ECE                                     A19 A63 A99
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   80-224         225/55R16   ECE                                     Car S04
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC70              120-224        215/65R16   ECE                                     A13 A19 A99
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                      Car S04
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).




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Gutachten zur ECE R124 000628

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 3 von 3
A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KmS    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 30. Oktober 2014


                                                                       00219369.DOC




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