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							Gutachten zur ECE R124 000628

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 4


Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X4        OX08 7016 X4 / ohne Ring                 5/108/63,4         50       715     2200


Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°    130                    -                    RG.585F
S03   Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°    130                    -                    -
S04   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°    140                    32                   -
S05   Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°    135                    -                    -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX              66-107         205/55R16     A33 ECE                               A19 A99 B02
DM2                                                                                        S02
e13*2001/116*0109*.
Ford C-Max              63-134         205/55R16     A91 ECE                               A19 A58 A99
(Compact)               63-134         215/55R16     A12 ECE                               B02 KoS S05
DXA
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Ford Focus              59-107         205/55R16     A33 ECE                               A19 A99 B02
DA3, DB3                                                                                   Car Flh Sth
e13*2001/116*                                                                              S02
0144,0157*..
Ford Focus              63-134         205/55R16     A33 ECE                               A19 A58 A99
DYB                     63-134         215/55R16     A12 ECE                               Car Flh Lim
e13*2007/46*1138*..                                                                        S03
- incl. Facelift 2014
Ford Focus Cabrio       74-107         205/55R16     A33 ECE                               A19 A99 B02
DB3                                                                                        Cbo S02
e13*2001/116*0157*.
Ford Grand C-Max        70-134         205/55R16     A91 ECE                               A19 A58 A99
DXA                     70-134         215/55R16     A12 ECE                               B02 KmS S05
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Volvo S60, V60          84-180         205/60R16     A13 ECE                               A19 A57 A99
F, F-N2D                84-242         215/55R16     A33 ECE                               Car Lim Npf
e9*2007/46*0023*..;                                                                        S04
e13*2007/46*1157*..
Volvo S60CC, V60CC      110-187        215/65R16     A98 ECE                               A19 A57 A99
F                                                                                          Car KMV Lim
e9*2007/46*0023*..                                                                         S04

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Gutachten zur ECE R124 000628

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S80               80-180         205/60R16   A13 ECE                                 A19 A99 S04
A, A-2D                 80-224         225/55R16   A33 ECE
e9*2001/116*0057*..,
e1*2001/116*0504*..
Volvo V40               84             195/60R16   ECE                                     A19 A63 A99
M, M-N2E                84-187         205/55R16   A33 ECE                                 Flh S02
e4*2001/116*
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC            84-187         205/60R16   ECE                                     A13 A19 A99
M, M-N2E                                                                                   Flh S02
e4*2001/116*
0076*29..;
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country
Volvo V70               80-177         205/60R16   A13 ECE                                 A19 A99 Car
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   80-224         225/55R16   A63 ECE                                 S04
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC70              120-224        215/65R16   A13 ECE                                 A19 A99 Car
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                      KMV S04
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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Gutachten zur ECE R124 000628

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KmS    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.


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Gutachten zur ECE R124 000628

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 4 von 4
Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
nachzuziehen sind.

S03      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1, Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S05      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1, Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.


Lambsheim, 12. Oktober 2016


                                                                       00258718.DOC




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