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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000879

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55037415 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,5J x 17H2 Typ 19254
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                               Seite 1 von 3
Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                      (mm)
002          19254 002 / ohne Ring                    5/108/63,34            52,5     730     2150


Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund            Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°       130                       -                    81010004
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°       135                       -                    81010004
S04   Mutter M14x1,5           Kegel 60°       220                       -                    81010187


Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Volvo



Handelsbezeichnung      kW-Bereich        Reifen        Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Galaxy (III)       88-177            235/55R17     A91 ECE M+S                              A14 A21 A57
WA6                                                                                              S04
e13*2001/116*
0185*24-..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (I)           100-147           235/55R17     ECE                                      A12 A14 A21
DM2                                                                                              A57 B02 S02
e13*2001/116*
0109*19-31
Ford Kuga (II)          85-134            235/55R17     A33 ECE                                  A14 A21 A57
DM2                                                                                              S03
e13*2001/116*
0109*31-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Ford S-Max (II)         88-177            235/55R17     A91 ECE M+S                              A14 A21 A57
WA6                                                                                              S04
e13*2001/116*
0185*24-..
- ab MJ 2016
Volvo V40               84-187            225/45R17     ECE                                      A12 A14 A21
M, M-N2E                                                                                         A58 Flh S02
e4*2001/116*
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000879

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55037415 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5J x 17H2 Typ 19254
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 2 von 3

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000879

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55037415 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5J x 17H2 Typ 19254
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 3

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
zugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 25. August 2017                                                   00277340.DOC




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