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Prüfbericht 366-0246-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001292
ANLAGE: 9.11                                                          Radtyp: BX700PXB 7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                   Stand: 30.10.2018
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Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI Motor Company, KIA, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
5114350671/EX BX700PXB 7017 EX                 ohne                          67,1                    735     2020    05/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI Motor Company
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT54
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 127 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28            215/55R17         12K; 51G                   KONA EV;
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74A; 76V
OS             e4*2007/46*1259*..      88 - 130 215/55R17            12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74A; 76V

Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI Motor Company, KIA, MAZDA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT54
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0246-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001292
ANLAGE: 9.11                                                         Radtyp: BX700PXB 7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 30.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     Niro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DE           e4*2007/46*1139*..        27 - 29   215/55R17          12K; 51G                 Höchste Dreißig-
                                                                                             Minuten-Leistung;
                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V

Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI Motor Company, KIA, MAZDA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT54
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : KE; KF
                                             120 Nm für Typ : GH; GJ
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/65R17                12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V
KF             e13*2007/46*1803*..     110 - 143 225/65R17          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/55R17                12K; 51G                 ab
                                                                                             e1*2001/116*0448*14;
                                                                                             bis
                                                                                             e1*2001/116*0448*29;
                                                                                             nur Mazda 6;
                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V
GJ             e1*2007/46*1001*..      107 - 141 225/55R17          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0246-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001292
ANLAGE: 9.11                                                      Radtyp: BX700PXB 7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 30.10.2018
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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