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Prüfbericht 366-0774-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000265
ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: 60155114-12
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.08.2019
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                Fahrzeughersteller                          : HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA MOTORS (SK)



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
00-4595             4595                       ohne                        67                      525     1937    12/16
04-4595             4595                       ohne                        67                      525     1937    12/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.. 70 - 103 195/65R15                                           *); nicht i30
                                                                                              Fastback; nicht
                                                                                              i30N; nicht mit
                                                                                              elekt. Parkbremse;
                                                                                              1); 2); 33)




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0774-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000265
ANLAGE: 9.1                                                       Radtyp: 60155114-12
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.08.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Ceed, ProCeed
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CD           e4*2007/46*1299*.. 73 - 103 195/65R15                                        *); nicht PRO CEED;
                                                                                          nicht mit elekt.
                                                                                          Parkbremse;
                                                                                          FH0; 1); 2); 1S);
                                                                                          33)

*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Auflagen" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
Auflagen
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
1S)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an der
      Vorderachse nicht zulässig.
33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
      entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
      für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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